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Nach BEV-Pleite: „Bei niemandem geht das Licht aus“

Sylwia Laß, Vertriebsleiterin bei der ene-Unternehmensgruppe, gibt Entwarnung: Nach der Insolvenz des Energieversorgers BEV fallen die Kunden im Versorgungsgebiet der ene automatisch in die gesetzlich geregelte Grund- und Ersatzversorgung. Bild: Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Sylwia Laß, Vertriebsleiterin bei der ene-Unternehmensgruppe, gibt Entwarnung: Nach der Insolvenz des Energieversorgers BEV fallen die Kunden im Versorgungsgebiet der ene automatisch in die gesetzlich geregelte Grund- und Ersatzversorgung. Bild: Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Auch im Versorgungsgebiet der ene-Unternehmensgruppe gibt es Kunden des ehemaligen Stromanbieters Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV), der Insolvenzantrag gestellt hat – Kunden müssen keine Angst um ihre Stromversorgung haben

Kall – Der Stromanbieter BEV hat einen Insolvenzantrag gestellt und kann seinen rund 500.000 Kunden keinen Strom mehr liefern, wie die Verbraucherzentrale NRW berichtet. Das habe auch Auswirkungen im Kreis Euskirchen, so Sylwia Laß, Vertriebsleiterin bei der ene-Unternehmensgruppe in Kall: „Auch in unserem Versorgungsgebiet gibt es Kunden, die über BEV ihren Strom bezogen haben.“ Dank der ene müssten diese Kunden aber keine Angst vor einer Versorgungslücke haben. Der Kunde falle zum 1. Februar automatisch in die gesetzlich geregelte Grund- und Ersatzversorgung und beziehe in deren Versorgungsgebiet über die ene Strom zum veröffentlichten Tarif. Nach BEV-Pleite: „Bei niemandem geht das Licht aus“ weiterlesen