Inanspruchnahme der Leistung kommt auch aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses in Betracht
Kall – Die Hochwasserkatastrophe hat viele Menschen schwer getroffen. Auch Unternehmen haben große Schäden zu verzeichnen und können unter Umständen nicht arbeiten. Für Arbeitsausfälle, die aufgrund des Hochwassers eintreten, kann grundsätzlich Kurzarbeitergeld gewährt werden. Das teilt die Arbeitsagentur Aachen-Düren jetzt mit. Kurzarbeitergeld kann auch bei Hochwasserkatastrophe gewährt werden weiterlesen