Private Hauseigentümer außerhalb von Wasserschutzgebieten können hoffen: Nordrhein-westfälische Landesregierung befreit grundsätzlich von der Pflicht zum „Kanal-TÜV“, aber Kommunen können in eigener Satzung Prüfung verlangen
![Im neuen NRW-Wassergesetz soll die Dichtheitsprüfung von Privaten Wohnhäusern außerhalb von Wasserschutzgebieten fallen Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa](https://eifeler-presse-agentur.de/wp-content/uploads/Kanaldichtheit-300x200.jpg)
Eifel/NRW – Jetzt liegt es in der Hand der Kommunen: Laut Presseberichten hat die nordrhein-westfälische Landesregierung ein neues Wassergesetz verabschiedet, welches private Grundbesitzer außerhalb von Wasserschutzgebieten grundsätzlich von der Pflicht der Kanal-Dichtheitsprüfung befreit. Allerdings können Kommunen durch Satzungen eigene Regelungen und Prüffristen festlegen. Ist die Kanal-Dichtigkeitsprüfung gefallen? weiterlesen