Vertrauliche Geburt als Alternative zur Babyklappe

Schwangerschaftssberatungsstellen im Kreis Euskirchen schließen sich zusammen, um Frauen in Not nach neuer Gesetzeslage sowohl Anonymität wie medizinische Versorgung bei der Entbindung zu ermöglichen

Helfen Frauen in Not: Irene Rütten (Caritas Euskirchen), Christel Schümmer u. Uschi Grab (beide Caritas Eifel), Stefanie Uhl (Frauen helfen Frauen), Dr. Norbert Golz (Chefarzt Gynäkologie und Geburtshilfe, Marien-Hospital Euskirchen) und Hedi Neuer (Donum Vitae)“. Foto: Carsten Düppengießer
Helfen Frauen in Not: Irene Rütten (v.l.), Caritas Euskirchen, Christel Schümmer und Uschi Grab, beide Caritas Eifel, Stefanie Uhl, Frauen helfen Frauen, Dr. Norbert Golz, Chefarzt Gynäkologie und Geburtshilfe, Marien-Hospital Euskirchen, und Hedi Neuer Donum Vitae“. Foto: Carsten Düppengießer

Kreis Euskirchen – „Frauen in Euskirchen und Umgebung, die ihre Schwangerschaft geheim halten wollen oder müssen, sind oft verzweifelt und isoliert“, berichtet Carsten Düppengießer, Pressesprecher des Caritasverbandes Euskirchen. Doch keine Schwangere in Deutschland müsse ihr Kind alleine zur Welt bringen – auch dann nicht, wenn sie ihre eigene Identität nicht preisgeben möchte. Garant dafür ist das seit dem 1. Mai 2014 eingeführten Gesetz der vertraulichen Geburt.

Durch die vertrauliche Geburt haben Frauen die Möglichkeit, eine durch Anonymität geschützte, aber dennoch medizinisch betreute Entbindung zu erhalten. Begleitung und ein ausführliches Beratungsangebot bekommen Frauen, die in der vertraulichen Geburt eine Lösung sehen, von den Schwangerenberatungsstellen im Kreis Euskirchen. Diese unterliegen der Schweigepflicht und klären in einem ergebnisoffenen Beratungsgespräch über den Ablauf der vertraulichen Geburt auf.

Sie stehen der Frau während des gesamten Prozesses zur Seite: Vermittlung an ein Krankenhaus, Übernahme von behördlichen Schritten und Unterstützung bei der Klärung der persönlichen Situation sind einige Bereiche, die angeboten werden. Die Möglichkeit einer Begleitung und weiterführender Hilfe besteht auch nach der vertraulichen Geburt. Die Kosten werden vom Bund übernommen.

Ihren Namen muss die Schwangere nur einmal gegenüber einer Person der Schwangerenberatungsstelle nennen. Dieser wird schriftlich festgehalten, in einen verschlossenen Umschlag verwahrt und nach der Geburt an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) gesendet. Dort wird der Brief unter Verschluss gehalten, falls das neugeborene Kind im Jugend- oder Erwachsenenalter mehr über die eigene Identität erfahren möchte. Alle weiteren beteiligten Personen und zuständigen Stellen erhalten ein Pseudonym, welches die Frau frei wählen kann.

Dabei sei es den Beraterinnen der Schwangerenberatungsstellen im Kreis Euskirchen besonders wichtig, eng mit den Kooperationspartnern, den Krankenhäusern, Hebammen und dem zuständigen Jugendamt des Kreis Euskirchens zusammenzuarbeiten. Das bedeutet unter anderem, dass die aufgeführten Stellen für alle weiteren Schritte nur mit dem von der Schwangeren ausgewählten Namen arbeiten und versichern, dass die Anonymität in jeder Phase des Verfahrens gewahrt bleibt.

Dazu der Chefarzt der gynäkologischen Abteilung des Marien-Hospitals in Euskirchen, Dr. Norbert Golz: „Wir werden, und ich denke ich kann hier auch für meine Kollegen in Mechernich und Simmerath sprechen, in einem solchen Fall unmittelbar individuelle Absprachen mit den Betroffenen treffen und gute Abläufe finden, damit Mutter und Kind gut im Sinne der vertraulichen Geburt aufgehoben sind.“

Neu an dem Gesetz ist, dass die Rechte der Kinder gestärkt und berücksichtigt werden. Diese haben mit Vollendung des 16. Lebensjahres die Möglichkeit, Einsicht in die Daten der Mutter zu erlangen. Die Mutter kann dem widersprechen, wenn sie schwerwiegende Gründe hat, die gegen die Einsicht der Daten sprechen. Auch der Widerspruch läuft dann über die Schwangerenberatungsstellen.

Das kostenlose Hilfetelefon zur vertraulichen Geburt „Schwangere in Not – anonym & sicher“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist unter der Rufnummer 08 00/4 04 00 20 zu erreichen. Zusätzlich können Betroffene unter www.geburt-vertraulich.de Informationen online abrufen.

Die Schwangerschaftsberatungsstellen im Kreis Euskirchen leisten bei Fragen zur vertraulichen Geburt direkte Hilfe vor Ort. Diese sind die „esperanza“ Beratungsstelle der Caritas Euskirchen (Tel. 022 51/70 00-19, esperanza@caritas-eu.de), „Rat und Hilfe“ der Caritas für die Region Eifel (Tel. 0 24 45/85 07-269, c.schuemmer@caritas-eifel.de oder Tel. 0 24 43/87 80, u.grab@caritas-eifel.de), die donum-vitae Beratungsstelle (Tel. 0 24 43/91 22 38, donum-vitae-kreis-euskirchen@gmx.de) und die Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte und Familienplanung Frauen helfen Frauen e.V.(Tel. 0 22 51/92 92 25, bst218@frauen-helfen-frauen.eu).

Eifeler Presse Agentur/epa

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

fünf × vier =