„Schutzbedürfnis von Frauen und Mädchen ist nicht verhandelbar“

Die Frauen Union Kreisverband Euskirchen wendet sich in einem Offenen Brief mit Vehemenz gegen das geplante Selbstbestimmungsgesetz – Fahrlässigkeit gegenüber den Betroffenen gerügt sowie Verletzung der staatlichen Schutzpflicht – Schutzräume für Frauen würden faktisch abgeschafft – Verständnisvolle Begleitung gefordert statt vorschnelle Hormongaben und operative Eingriffe

Kreis Euskirchen – Die Frauen Union des Kreises Euskirchen wendet sich jetzt in einem Offenen Brief gegen das geplante Selbstbestimmungsgesetz, das in Kürze im Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll. „Wir sehen hier den Schutz der Menschen vor voreiligen Entscheidungen, vor allem bei Jugendlichen, den Schutz von Frauen in vielen Situationen und nicht zuletzt auch die Meinungsfreiheit in Gefahr“, heißt es in dem Brief, der sich an die Öffentlichkeit wendet, da das Thema in der öffentlichen Diskussion bisher kaum Raum finde.

Durch das Selbstbestimmungsgesetz, so die Frauen Union, solle es künftig ausreichen, wenn der Betroffene die Personenstandsänderung beim Standesamt mit einer Wartefrist von drei Monaten beantrage. Der Geschlechtseintrag könne nach den vorgesehenen Gesetzesvorschriften sodann nach Ablauf von jeweils zwölf Monaten erneut geändert werden und damit nach Beliebigkeit. Zukünftig sollten auch Kinder ab Geburt den Geschlechtereintrag ändern können. Bei Kindern bis 14 Jahre entschieden ab Geburt rein die Eltern. Bei Kindern über 14 Jahre sei eine Zustimmung der Eltern erforderlich, die im Streitfall zwischen Kind und Eltern durch das Familiengericht ersetzt werden könne.

„Für uns steht fest: Für transgeschlechtliche Menschen, die um ihre geschlechtliche Identität ringen, muss das bisherige – teils verachtende Verfahren – nach dem bisherigen Transsexuellengesetz deutlich vereinfacht werden. Das geplante Gesetz geht aber weit darüber hinaus und führt zu neuen ungelösten Problemen. Es negiert biologische und gesellschaftliche Fakten. Damit trägt es gerade nicht zu einer besseren Akzeptanz von Transsexualität bei“, heißt es weiter in dem Brief.

„Hat nichts mit Liberalität zu tun“

Die Frauen Union bemängelt, dass das Gesetz allein auf die Selbsteinschätzung abstelle. Der Wechsel solle beim Standesamt vollzogen werden – ohne jede objektive Prüfung und ohne jede Beratung. Menschen, so die Frauen Union, könnten sich bei ihrer Selbstanalyse aber auch irren. Wenn sich ein Mensch nicht wohl fühle mit seinem Körper könne das vielfältige Ursachen haben, etwa eine Depression, Angststörung oder die körperliche Umstellung in der Pubertät. Die Namensänderung sei der erste Schritt zur Transition. „Hier keine neutrale Beratung für Erwachsene und vor allem keine intensive ärztliche Begleitung für Jugendliche vorzusehen, hat nichts mit Liberalität zu tun. Stattdessen liefert das Gesetz Jugendliche der Beeinflussung durch Social Media und affirmative Beratung aus. Das ist fahrlässig den Betroffenen gegenüber und verletzt die staatliche Schutzpflicht!“

Für Erwachsene müsse deshalb zumindest eine fachliche Beratung vorgesehen werden, die die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit des Wechsels hinterfrage. Für Jugendliche müsse es bei den ärztlichen Gutachten bleiben. Es sei unverantwortlich, in welcher Weise das Gesetz außerdem die Entscheidung und Verantwortung der Eltern übergehe. Wenn die Eltern dem Willen des Jugendlichen ab 14 Jahren nicht nachgäben, könne ihre Zustimmung unter einfachen Voraussetzungen und ebenfalls ohne ärztliche Bestätigung gerichtlich ersetzt werden. „Denn es wird – anders als sonst im Familienrecht – vom Gesetz vermutet, dass der Wechsel dem Kindeswohl entspricht! Wir müssen Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg begleiten und für sie die richtige Lösung finden, anstatt einem vorschnellen Wechsel und dann Hormongaben und operativen Eingriffen mit irreversiblen Folgen Vorschub zu leisten“, so die Frauen Union weiter.

Folgeprobleme würden abgewälzt

Das Gesetz schaffe darüber hinaus Schutzräume für Frauen faktisch ab; es öffne Tür und Tor für bewusste Provokation und Missbrauch, wenn biologische Männer als Frau Zugang zu Schutzräumen einforderten. Für Frauenhäuser und Umkleidekabinen brauche es eine klare gesetzliche Grundlage, die der Gesetzentwurf bisher nicht hergebe. Die Verantwortung für diese Folgeprobleme des Selbstbestimmungsgesetzes werde einfach auf Privatpersonen, Unternehmen und Vereine abgewälzt. Es sei aber praxisfern, wenn etwa der Betreiber einer Sauna vor Ort klären solle, wer einen Schutzraum betreten dürfe, ob Augenschein oder Ausweis gelten solle. Die Frauen-Union weiter: „Es darf nicht sein, dass eine Frauengruppe, in der Frauen und Mädchen bewusst mit ihren Themen unter sich sein wollen, genötigt wird, jeder Person Zutritt zu gewähren, die sich selbst als weiblich bezeichnet (ggf. definiert). Gleiches gilt für den Sport, wenn Sportlerinnen gegenüber Transfrauen mit männlich geprägtem Hormonspiegel und Muskelaufbau chancenlos werden. Das Schutzbedürfnis von Frauen und Mädchen ist nicht verhandelbar.“

Wer sich für den Schutz der Frauen und Mädchen entscheide, dürfe nicht der Gefahr ausgesetzt sein, Konflikte mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu riskieren. Im Strafvollzug könnten Sexualstraftäter nach einer angeblichen Transition in ein Frauengefängnis eingewiesen werden und so eine echte oder gefühlte Bedrohung für andere Häftlinge darstellen. Aus anderen Ländern kenne man Beispiele aus den letzten Jahren, dass solche Fälle nach der Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes deutlich häufiger und augenscheinlich auch missbräuchlich vorkämen, so die Frauen Union weiter.

„Zusätzliche Redeverbote braucht es nicht!“

Des Weiteren halte man die die freie Rede für gefährdet, wenn sogar für private Gespräche verboten werde, wahrheitsgemäß über die Transition einer Person zu reden. Zwar müsse die Absicht dazukommen, dem Menschen zu schaden, aber es sei völlig unklar, welcher Schaden gemeint sei. Dieses Offenbarungsverbot gebe den Menschen das Gefühl, dass sie nicht mehr frei reden könnten – obwohl das Grundgesetz die freie Meinungsäußerung absichere.

Die Frauen Union stellt klar: „Es ist bereits nach allgemeinen Gesetzen verboten zu beleidigen und zu verleumden. Zusätzliche Redeverbote braucht es nicht!“

Das SBGG dürfe daher in der derzeit vorliegenden Form nicht verabschiedet werden. Die Frauen Union appelliert abschließend: „Wir müssen gerade die Kinder und Jugendlichen vor vorschnellen Entscheidungen schützen, die sie eventuell später bereuen und die irreversibel sind. Wir fordern daher alle Abgeordneten der Ampelkoalition – und zwar bundesweit – auf: Setzen Sie sich dafür ein, dass das geplante Gesetz überarbeitet wird! Für eine neutrale umfassende Beratung vor einem Wechsel des Geschlechtseintrags! Für die Beibehaltung der Gutachtenpflicht für Kinder und Jugendliche! Für die Beachtung des Elternrechts gegenüber Manipulation von Jugendlichen! Für den effektiven Schutz von Frauen! Für die Freiheit von Meinung und Information!“ (epa)

Ein Gedanke zu „„Schutzbedürfnis von Frauen und Mädchen ist nicht verhandelbar““

  1. Das ist eine wichtige Nachricht – brava an Eifler Frauenunion!
    Das sog. Selbsbestimmungsgesetz stellt Gefühle über die materielle Realität, die Interessen und Sicherheit der Frauen und Mädchen werden ignoriert. Dabei ist die Erfahrung aus dem Ausland klar und deutlich: es gibt Missbrauch und es werden Menschen (vor allem Kinder und Teenager) irreversibel geschädigt. Muss man hier in Deutschland unbedingt diese Fehler wiederholen?

    Danke an die Frauen Union Kreisverband Euskirchen!

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