Förderschulen in Schleiden und Schmidtheim schließen sich zusammen

Rechtlicher Hintergrund ist die vom Land erlassene Verordnung zur Bestimmung der Mindestgrößen von Förderschulen – Leistungsfähiges und wohnortnahes Förderschulangebot soll in der bekannten Qualität erhalten bleiben

Die Bürgermeister Jan Lembach (v.l.), Rudolf Westerburg, Wilfried Pracht und Rolf Hartmann bei der Vertragsunterzeichnung. Bild: Privat
Die Bürgermeister Jan Lembach (v.l.), Rudolf Westerburg, Wilfried Pracht und Rolf Hartmann bei der Vertragsunterzeichnung. Bild: Privat

Schleiden/Dahlem – Der Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden als Träger der Astrid-Lindgren-Schule in Schleiden errichtet ab dem Schuljahr 2015/16 eine Dependance der Astrid-Lindgren-Schule in Dahlem, die dann als Teilstandort im bisherigen Schulgebäude in Schmidtheim fortgeführt wird. Somit bleibt ein wohnortnahes Förderschulangebot an den Standorten in Schleiden und Dahlem auch in der Zukunft erhalten. Diese Schullösung entspricht damit auch der Schulentwicklungsplanung des Kreises Euskirchen.

„Aufgrund der sich abzeichnenden Entwicklungen und zwar Umsetzung der Inklusion und der fortschreitende demografische Wandel ist nicht auszuschließen, dass die Schülerzahlen an den Förderschulen auch im Südkreis Euskirchen mittelfristig zurückgehen werden“, heißt es in einer Pressemitteilung der Förderschule Schmidtheim. Aus diesem Grunde hätten die Kommunen Hellenthal, Kall und Schleiden sowie die Gemeinden Blankenheim, Dahlem und Nettersheim sich frühzeitig eine Fusion der Schulen in Schleiden und Schmidtheim zum Ziel gesetzt.

„Rechtlicher Hintergrund war und ist ferner die vom Land erlassene Verordnung zur Bestimmung der Mindestgrößen von Förderschulen. Hiernach sind für einen geordneten Schulbetrieb einer Förderschule, die im Verbund mit verschiedenen Behinderungsformen geführt wird, 144 Schüler erforderlich“, heißt es weiter. Sobald diese Anzahl unterschritten werde, könne eine Förderschule mit Genehmigung der Oberen Schulaufsichtsbehörde an Teilstandorten geführt werden. Während die Astrid-Lindgren-Schule diese Grenze mit über 150 Schülern nicht unterschreite, erreiche die Georg-Schule Dahlem in Schmidtheim 75 Schüler. Um ein wohnortnahes Förderschulangebot ab dem Schuljahr 2015/16 weiterhin zu gewährleisten zu können, sei eine Fusion beider Schulen unumgänglich geworden. An Teilstandorten sei eine Mindestgröße von 72 Schülern erforderlich.

Nach längerer Zeit der Vorbereitungen und Abstimmungen wurde nun die vorher in den kommunalen Gremien der Gemeinden behandelte öffentlich-rechtliche Vereinbarung für den Zusammenschluss der beiden Förderschulen unterzeichnet. Damit stehe der Zusammenarbeit aller beteiligten Kommunen auf dieser neuen rechtlichen Grundlage zur Beschulung der Schüler ab dem kommenden Schuljahr nichts mehr im Wege, heißt es weiter. Die Schulträgeraufgaben würden zukünftig für beide Schulen vom Sonderschulzweckverband in Schleiden wahrgenommen.

„Mit dieser Lösung bleiben unzumutbare lange Schulwege für unsere Schülerinnen und Schüler durch den Verbleib der beiden Schulstandorte in Schleiden und Schmidtheim erspart. Für die Kinder freue ich mich, weil das leistungsfähige und wohnortnahe Förderschulangebot in der bekannten Qualität erhalten bleibt. Nun liegt es an den Eltern in der Region, dieses Schulangebot auch weiter zu nutzen, um diesen Standort zu erhalten“, so der Bürgermeister der Gemeinde Dahlem und Verbandsvorsteher des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Jan Lembach.

„Mit der Zusammenführung der beiden Schulen im Südkreis Euskirchen tragen wir dazu bei, im Kreis Euskirchen ein abgestimmtes und stabiles Förderschulangebot vorzuhalten. Den Schülerinnen und Schülern steht ein effektives und hochwertiges Unterrichtsangebot zur Verfügung“, führte der Verbandsvorsteher des Sonderschulzweckverbandes Hellenthal-Kall-Schleiden und Bürgermeister der Gemeinde Hellenthal, Rudolf Westerburg, für den Schulträger aus.

Die getroffene Vereinbarung der Kommunen sei darauf ausgerichtet, dass die beiden Standorte in Schleiden und in Schmidtheim möglichst lange erhalten blieben und sie besitze eine Mindestlaufzeit bis zum 31.07.2021 und gelte auch darüber hinaus solange wie der Teilstandort in Schmidtheim erhalten bleiben könne. (epa)

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