Fall des Lkw-Schützen aus Kall wird neu verhandelt

BGH hat Revision zugelassen – Strafmaß muss neu bestimmt werden

Das Verfahren gegen den Lkw-Schützen aus Kall wird ab heute neu verhandelt. Symbolbild: epa
Das Verfahren gegen den Lkw-Schützen aus Kall wird ab heute neu verhandelt. Symbolbild: epa

Würzburg/Kall – Der Fall hatte 2014 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Ein Fernfahrer aus Kall soll über 700 Mal aus Frust während der Fahrt auf andere Lastwagen, Fahrzeuge und Gebäude geschossen haben. Das Landgericht Würzburg hatte den Mann im Oktober 2014 zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Ihm wurde vierfacher versuchter Mord, Verstoß gegen das Waffengesetz, Sachbeschädigung und gefährlicher Eingriffs in den Straßenverkehr in mehr als 100 Fällen zur Last gelegt. Ab heute muss das Verfahren teilweise neu aufgerollt werden.

Wie mehrere Medien, darunter SWR und der Bayerische Rundfunk sowie „Die Welt“ übereinstimmend berichten, habe der Fernfahrer das Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) anfechten lassen. Der BGH habe eine Revision zugelassen und dem früheren Lkw-Fahrer zumindest in Teilen Recht gegeben.

Laut BGH sei die Verurteilung wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in mehr als 100 Fällen nicht zulässig. Die Karlsruher Richter seien der Ansicht, dass sich der Mann in diesen Fällen nur wegen Waffenbesitzes und Sachbeschädigung schuldig gemacht habe, so der SWR.

Ab heute wird daher vor dem Landgericht Würzburg die Gesamtstrafe neu verhandelt. Dass diese allerdings geringer ausfallen wird, gilt als unwahrscheinlich. Denn an der Verurteilung wegen vierfachen versuchten Mordes rüttele der BGH nicht, so der Bayerische Rundfunk.

Der Fernfahrer aus der Eifel hatte die bislang größte Verkehrsüberwachungsaktion der deutschen Justizgeschichte ausgelöst. (epa)

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