Schmidtheimer Kunstrasenplatz erhielt Flutlichtanlage

Finanzierung erfolgte vollständig aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Kunstrasenplatz in Schmidtheim kann jetzt auch nach Einbruch der Dunkelheit bespielt werden. Bild: Gemeinde Dahlem
Der Kunstrasenplatz in Schmidtheim kann jetzt auch nach Einbruch der Dunkelheit bespielt werden. Bild: Gemeinde Dahlem

Dahlem-Schmidtheim – Der Kunstrasenplatz in Schmidtheim wird seit der Inbetriebnahme im Jahr 2013 immer intensiver genutzt. Das liegt auch daran, dass die Fußballabteilung der SG Dahlem-Schmidtheim inzwischen im Kreis Euskirchen die meisten Fußballmannschaften im Jugend- und Erwachsenenbereich stellt. „Mit den rund 30 qualifizierten Trainern leistet der Verein eine vorbildliche Förderung im Fußball“, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde.

Damit auch in den Wintermonaten bei früher Dunkelheit die Vorteile des Kunstrasenplatzes genutzt werden können, haben auf Anregung von Bürgermeister Jan Lembach der Gemeinderat und die SG Dahlem-Schmidtheim gemeinsam entschieden, den Kunstrasenplatz mit einer Flutlichtanlage auszustatten.

Passend zur dunkleren Jahreszeit kann seit zwei Wochen auf dem Kunstrasenplatz unter Flutlicht trainiert werden. Wie groß der Bedarf war, das sieht man jetzt fast täglich an den zahlreichen Trainingseinheiten und an der Freude der jungen und älteren Fußballer nach den ersten Trainingseinheiten unter Flutlicht auf dem Kunstrasenplatz.

Der Vorsitzende der SG Dahlem-Schmidtheim, Jürgen Ingenhaag, dankte Bürgermeister Jan Lembach für die Umsetzung der Maßnahme: „Die Kinder, Jugendlichen und Senioren, die den Platz unter Flutlicht bespielt haben, sind alle begeistert. Spieler und Trainer wissen die Anlage zu schätzen.“

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgte vollständig durch Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach der erfolgten Renovierung des Sportgebäudes in Schmidtheim mit Turnhalle, Sanitärräume und Mannschaftskabinen ist die Flutlichtanlage ein weiterer Teil der modernen Sportanlage in der Gemeinde Dahlem. (epa)

 

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

drei × eins =