Nicht jede Drohne bedeutet einen Angriff

Fliegende Kameras sind unter Einhaltung von Datenschutz und Privatsphäre auch im Auftrag des Kreises Euskirchen, weiterer Behörden oder für Presseberichterstattung im Einsatz

Sind im Kreisgebiet mit einer Drohne im Einsatz: Die beiden Kreismitarbeiter André Geißler (links) und Andreas Axmacher. Foto: Kreisverwaltung
Sind im Kreisgebiet mit einer Drohne im Einsatz: Die beiden Kreismitarbeiter André Geißler (links) und Andreas Axmacher. Foto: Kreisverwaltung

Kreis Euskirchen – Seit Längerem bereits setzt die Kreisverwaltung Euskirchen bei bestimmten Tätigkeiten auf „Luftunterstützung“ durch eine Kamera-Drohne. „Diese Hightechgeräte erleichtern uns in vielen Fällen die Arbeit“, sagt Landrat Günter Rosenke. Bei den Bürgerinnen und Bürgern gibt es allerdings immer wieder Irritationen und Nachfragen. Wer fliegt da über mein Grundstück? Was wird da ausgekundschaftet?

„Diese Rückfragen sind absolut nachvollziehbar“, betont Rosenke. Er gibt aber auch gleich Entwarnung. Die Kreisverwaltung setzt die Drohne im Bereich der Themenfelder Bauen, Umwelt, Planung und Vermessung ein. Überwiegend werden damit aktuelle Luftbilder als Grundlage für die Erfassung und Fortführung der „Amtlichen Basiskarte“ (ehemals „Deutsche Grundkarte“) erzeugt. Hierzu werden ganze Ortslagen – aktuell im Stadtgebiet Mechernich – beflogen.

Die digitalen Luftbilder werden auch bei der Straßenplanung mit Ableitung von 3D-Modellen, der Flächennutzungserfassung und zur Dokumentation von Schadensereignissen eingesetzt. Inspektions- und Wartungsarbeiten bei besonders schwer zugänglichen Objekten wie z.B. bei stark befahrenen Straßen, Windkraftanlagen oder Brücken können mit der Drohne effektiv unterstützt werden. „Dies verringert den Aufwand und erhöht die Sicherheit des Personals“, so Rosenke, der betont, dass die „Kreisdrohne“ nur für hoheitliche Belange eingesetzt wird. Robert Rang, Abteilungsleiter Geo-Information, Vermessung und Kataster: „Die Luftbilder sind vom Zugriff Dritter ausgeschlossen. Die Wahrung der Privatsphäre der Bürger hat für uns höchste Priorität. Nach einer ausschließlich behördeninternen Auswertung werden alle Bilder gelöscht.“

Die Flüge werden vorab den jeweiligen Ordnungsämtern und der Polizei gemeldet. Außerdem können die Kreismitarbeiter sich per Dienstausweis legitimieren. Dies gilt ebenso für weitere legale Flüge mit Kameradrohnen, etwa von anderen Behörden oder für die Presseberichterstattung. Auch dabei sind die Flüge vorab dem Ordnungsamt zu melden, so dass der Bürger die Rechtmäßigkeit solcher Flüge schnell von illegalen Aktivitäten unterscheiden kann. (epa)

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