„Kein Raum für irgendwie geartete Maifeierlichkeiten“

Kreis Euskirchen weist auf eine Vielzahl von Verordnungen und Vorschriften hin, die das Maibrauchtum quasi unmöglich machen – Kontrollen in der letzten Aprilnacht angekündigt

In diesem Jahr verboten: Gesellige Mainachtzusammenkünfte im öffentlichen Raum. Archivbild: Michael Thalken/Eifeler Presse Agentur/epa
Auch in diesem Jahr sind Maifeierlichkeiten verboten. Archivbild: Michael Thalken/Eifeler Presse Agentur/epa

Kreis Euskirchen – Mit einem gepflegten Tanz in den Mai dürfte es auch in diesem Jahr nichts werden. Der Kreis Euskirchen weist darauf hin, dass das Aufstellen von Maibäumen aufgrund der geltenden Ausgangs-, Kontakt- und Veranstaltungsverbote nur mit Einschränkungen möglich ist. „Weder die Corona-Schutzverordnung noch das neugefasste Infektionsschutzgesetz geben Raum für irgendwie geartete Maifeierlichkeiten“, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises Euskirchen.

Privatpersonen könnten grundsätzlich einen Maibaum aufstellen, allerdings nur dann, wenn daran nur Personen aus dem eigenen Hausstand sowie höchstens eine weitere Person (insgesamt maximal fünf Personen) beteiligt seien.

Die gleiche Personenzahl und -konstellation gelte auch für das Aufstellen von Dorfmaibäumen auf öffentlichen Plätzen. Dies könne zudem nicht im Rahmen einer Veranstaltung stattfinden. Außerdem sei darauf zu achten, dass es dabei nicht zu Personenzusammenkünften von Zuschauern komme. Auch der geltende Mindestabstand von 1,5 Metern sei zwingend zu beachten.

„Zudem gilt auch in der Mainacht die im Infektionsschutzgesetz festgelegte Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Das Gesetz bestimmt außerdem, dass sich aktuell auch in Privaträumen und Wohnungen nur noch Personen aus einem Haushalt mit maximal einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen dürfen“, heißt es weiter aus dem Kreishaus.

Polizei und Ordnungsämter würden sowohl die Einhaltung der Ausgangssperre als auch die Kontakt-, Party- und Veranstaltungsverbote kontrollieren. (epa)

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