Warum zur Bundestagswahl gehen?

Menschen aus der Eifel erklären, warum sie zur Wahl gehen – Infos über Erst- und Zweitstimmen, Überhangmandate und Fünf-Prozent-Hürde

Am Sonntag wird gewählt und anschließend gezählt. (Unser Bild entstand im Juni 2004 als in Strempt symbolisch über die EU-Verfassung abgestimmt wurde.) Symbolbild: Michael Thalken/Eifeler Presse Agentur/epa
Am Sonntag wird gewählt und anschließend gezählt. (Unser Bild entstand im Juni 2004 als in Strempt symbolisch über die EU-Verfassung abgestimmt wurde.) Symbolbild: Michael Thalken/Eifeler Presse Agentur/epa

Kreis Euskirchen/Berlin – Am 22. September 2013 sind rund 62 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, den 18. Deutschen Bundestag durch ihre Stimme zu wählen. Doch nicht jeder macht von seinem Wahlrecht Gebrauch: Bei der Bundestagswahl 2009 erreichte die Wahlbeteiligung einen historischen Tiefstand von 70,8 Prozent – die nächstniedrigere Wahlbeteiligung gab es 2005 mit 77,7 Prozent, während sie in den 1970er Jahren noch über 90 Prozent lag. Die „Eifeler Presse Agentur“ fragte über die Internetplattform Facebook, warum Menschen aus der Eifel am kommenden Sonntag den Gang zur Wahlurne antreten wollen.

Michael Billen: „Ich gehe zur Wahl, da ich Wahlrecht für Wahlpflicht halte. Unsere Demokratie lebt vom freien und geheimen Wahlrecht. Zum Schluss noch ein Zitat, dessen Urheber ich nicht kenne: »Wenn Du Dich nicht entscheidest, verlasse ich Dich! Deine Demokratie«!“

Andreas Meiser erinnert daran, dass das Wahlrecht ein Privileg ist: „Für die Freiheit, frei zu wählen, sterben jährlich immer noch zu viele Menschen, wir haben diese Freiheit, also sollten wir sie auch nutzen.“ Anna Bauerfeind-Metzen: „MEINE Stimme zählt! Ich wähle!“ Auch der Wunsch nach Veränderung der aktuellen Politik kann zum Ausdruck gebracht werden, wie Hans Miesseler sagt: „Wer nicht wählen geht, vergibt seine Chance, das einzig Legitime dagegen zu tun, was ihm bisher nicht gefällt.“ Oder, wie Jean-Louis Gérard Glineur mitteilt: „Ganz einfach… wer nicht wählt, hat auch keinen Anspruch, sich über Missstände zu beschweren.“

Mit der Wahl können wichtige Weichen für die Zukunft gestellt werden, wie Nathalie Konias betont: „Ich gehe wählen, weil ich drei Kinder habe und damit die Verantwortung für ihre Zukunft bei der Geburt übernommen habe.“ Für Mike Jansen ist der Urnengang Grundpfeiler unseres politischen Systems: „Ich gehe wählen, denn »eine Demokratie ohne Wähler ist wie eine Uhr ohne Uhrwerk!«“

Die gewählten Abgeordneten sind laut Grundgesetz Artikel 38 Absatz 1 „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Bei der Bundestagswahl können die Wahlberechtigten zwei Stimmen abgeben. Vereinfacht ausgedrückt haben die beiden Stimmen folgenden Sinn: Mit der Erststimme kann eine konkrete Person, ein Kandidat aus dem eigenen Wahlkreis gewählt werden. Es gibt in Deutschland 299 Wahlkreise, durch die Erststimme wird sichergestellt, dass aus dem gesamten Bundesgebiet Vertreter in den Bundestag gewählt werden.

Mit der Zweitstimme werden die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag bestimmt, es werden keine Personen, sondern die Landesliste einer Partei gewählt. Auf dieser Landesliste stehen die Kandidaten, die die jeweilige Partei als Landesvertreter in den Bundestag schicken möchte. Die Zweitstimmen zählen aber nur, wenn die jeweilige Partei mindestens fünf Prozent der Stimmen bekommen oder drei Wahlkreise gewonnen hat, ansonsten verfallen die Zweitstimmen.

Zuerst werden die Personen der Erststimmen auf die 598 Sitze im Bundestag verteilt, dann folgen je nach Mehrheitsverhältnissen die Kandidaten der jeweiligen Landeslisten. Durch sogenannte Überhangmandate können mehr Abgeordnete als die vorgesehenen 598 in den Bundestag einziehen. Überhangmandate entstehen dadurch, dass durch die Erststimme in einem Wahlkreis mehr Kandidaten einer Partei direkt einen Sitz im Bundestag bekommen als ihnen an Sitzen durch die Zweitstimmen überhaupt zustünde. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die jeweilige Partei überhaupt in den Bundestag gewählt wird.

Durch das neue Wahlgesetz, das im Februar 2013 in Kraft getreten ist, werden diese „gewählten“ Überhangmandate durch Ausgleichsmandate bei allen im Bundestag vertretenen Parteien durch zusätzlich geschaffene Sitze angepasst – das heißt, eine Partei, die wenig oder keine Überhangmandate bekommen hat, erhält anteilig auf die Mehrheitsverhältnisse Ausgleichsmandate. Dadurch sollen die Gewichtungsvorteile einer Partei durch Überhangmandate ausgeglichen werden.

Dadurch kann die Zahl der Sitze allerdings stark ansteigen: Im aktuellen Bundestag gäbe es nach der neuen Regelung 671 statt der tatsächlichen 620 Sitze. Eine Partei kommt nur in den Bundestag, wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde (Sperrklausel) nimmt, also mindestens bundesweit fünf Prozent der Stimmen gewinnt. Die Sperrklausel soll verhindern, dass viele kleine Parteien in einem Parlament vertreten sind und es so zu einer starken Zersplitterung und schwierigen Mehrheitsbildungen kommt.

Die Sperrklausel kann allerdings umgangen werden: Wer trotz Scheiterns an der Fünf-Prozent-Hürde in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erzielt, darf die gewählten Erstkandidaten in den Bundestag entsenden. Zusätzlich werden die Anteile der Zweitstimmen bei der Sitzvergabe berücksichtigt, obwohl die Partei weniger als fünf Prozent der Stimmen auf sich vereint hat.

Eifeler Presse Agentur/epa

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