Rotwildunterkiefer gehören in die Rote Tonne

Die Untere Jagdbehörde des Kreises Euskirchen möchte damit die „tatsächlich durchgeführten Abschüsse“ ermitteln

So sehen die Sammeltonnen für den Abschussnachweis aus. Bild: Pressestelle Kreis Euskirchen
So sehen die Sammeltonnen für den Abschussnachweis aus. Bild: Pressestelle Kreis Euskirchen

Kreis Euskirchen – Die großen Rotwildbestände in den Jagdrevieren des Kreises Euskirchen, die in den Wäldern, Wiesen und Feldern große Wildschäden verursachen, werden zurzeit in der Jägerschaft und bei den betroffenen Grundeigentümern heftig diskutiert.

Damit diese Situation dauerhaft geändert wird, ist laut einer Pressemitteilung des Kreises Euskirchen „eine konsequente, planvolle Bejagung des Rotwildes unerlässlich“. Neben der Kontrolle der tatsächlich durchgeführten Abschüsse in den einzelnen Jagdrevieren sei der „körperliche Nachweis“ ein anerkanntes Verfahren zur Ermittlung des Wildbestandes. Beide Intentionen bildeten die Grundlage für eine erfolgreiche auf den Ausgleich verschiedener Interessen wie Jagd, Forst und Landwirtschaft ausgerichtete Bejagung.

„Deshalb wird die Anordnung des körperlichen Nachweises durch die Untere Jagdbehörde des Kreises Euskirchen ein wichtiger Bestandteil der künftigen Rotwildbewirtschaftung sein“, teilt der Kreis weiter mit. Dahinter verberge sich die Abgabe der Unterkiefer von allen erlegten Rotwildkälbern, Schmaltieren und Alttieren. Hierzu löse der Jäger den linken Unterkieferast heraus und gebe diesen dann mit detaillierten Angaben zum Jagdbezirk, zum Jagdpächter, zum Erlegedatum und zur Klassifikation des erlegten Stückes bei einer Sammelstelle ab.

Insgesamt werden 16 Sammelstellen im Kreis eingerichtet. Die Erfassung und Bearbeitung der übermittelten Daten erfolgt durch die Untere Jagdbehörde. Nach Ablauf des Jagdjahres werden die Unterkiefer von der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung in Bonn ausgewertet.

Die Anordnung des körperlichen Nachweises wird auf das Gebiet des Rotwildbewirtschaftungsbezirks Nordeifel beschränkt. Im Kreis Euskirchen sind damit im Wesentlichen die Jagdreviere in den Kommunen Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim und Schleiden betroffen.

Die Jäger und die betroffenen Kommunen unterstützten die Durchführung des körperlichen Nachweises. So übernähmen Jäger die Betreuung der Sammelstellen und die jeweiligen Kommunen stellten die zur dauerhaften Aufbewahrung der Unterkiefer erforderlichen Gefriertruhen zur Verfügung. (epa)

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