Kreisjahrbuch sucht junge Autoren

Gesucht werden Lyrik, Kurzgeschichten und Sachbeiträge – Einsendeschluss ist der 30. Juni

Landrat Günter Rosenke wünscht sich junge Autoren für das neue Jahrbuch. Bild: Dagmar Berens/Medienzentrum Kreis Euskirchen
Landrat Günter Rosenke wünscht sich junge Autoren für das neue Jahrbuch. Bild: Dagmar Berens/Medienzentrum Kreis Euskirchen

Kreis Euskirchen – Das Jahrbuch des Kreises Euskirchen sucht junge Autoren. Dafür hat die Redaktion des Jahrbuches einen neuen Wettbewerb für die anstehende Ausgabe 2015 ausgeschrieben. Angesprochen werden Schülerinnen und Schüler zwischen 10 und 20, die eine Schule im Kreisgebiet besuchen.

Gesucht werden Beiträge, die den thematisch weit gespannten Rahmen des Jahrbuchs Kreis Euskirchen bereichern. Es können Lyrik oder Kurzgeschichten sein, die mit dem Alltagsleben und den eigenen Erfahrungen zu tun haben, aber auch Sachtexte, die in die Jahrbuch-Rubriken Historisches, Natur und Umwelt, Kunst und Kultur oder Menschen passen.

Eine Jury sichtet die eingereichten Wettbewerbsbeiträge und ermittelt die Jahressieger, in der Regel jeweils eine Autorin oder einen Autor aus den Altersklassen 10-13, 14-16 und 17-20 Jahre. Die Beiträge werden unter der Rubrik „Junge Autoren“ im Jahrbuch 2015 des Kreises Euskirchen veröffentlicht. Zudem erhalten die drei Erstplatzierten einen vom Weiss-Verlag gestifteten Gutschein und werden zusammen mit den anderen Autoren zur Vorstellung des Jahrbuchs eingeladen. Diese findet traditionell im November in einer Buchhandlung des Kreises durch Landrat Rosenke und Alexander Lenders (Verlagsleiter Weiss-Verlag) statt.

Ein paar technische Details: Der eingereichte Wettbewerbsbeitrag sollte in der Schriftgröße Arial 12 verfasst sein und acht DIN-A-4 Seiten nicht überschreiten. Zusätzliche Fotos und andere Abbildungen sollten digital übermittelt werden. Ein Datenblatt mit kurzem Lebenslauf, Anschrift und Nennung der besuchten Schule ist ebenfalls notwendig. Die Einreichungsfrist (per E-Mail) endet am 30. Juni 2014. Wie immer bei Wettbewerben: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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