150.000 Wahlberechtigte im Kreis Euskirchen

Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl NRW können ab sofort angefordert werden – Info-Veranstaltung am Wahlabend im Kreishaus Euskirchen

Wer nicht persönlich ins Wahllokal gehen möchte, kann per Briefwahl wählen. Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Wer nicht persönlich ins Wahllokal gehen möchte, kann per Briefwahl wählen. Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Kreis Euskirchen – Zur NRW-Landtagswahl am Sonntag, 14. Mai, sind im Kreis Euskirchen von 194.887 Einwohnern 150.026 wahlberechtigt (Stand: 10.4.2017). Erstmals an die Wahlurne dürfen 9.629 Jungwähler. Neben der persönlichen Wahl im jeweiligen Wahllokal besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl.

Briefwahlunterlagen können bei den zuständigen Stadt-/Gemeindeverwaltungen grundsätzlich bis Freitag, 12. Mai, 18 Uhr angefordert werden. In bestimmten Ausnahmefällen, insbesondere wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, ist dies sogar bis Sonntag, 14. Mai, 15 Uhr möglich.

Die ausgehändigten Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl sind ausgefüllt von der wahlberechtigten Person zurückzusenden. Postgebühren werden vom Einsender nicht erhoben. Da die letzte Zustellung der Post vor der Wahl am Freitag, 12. Mai, bei den Städten und Gemeinden eingeht, müssen Wahlbriefe spätestens am Donnerstag, 11. Mai, zur Post gegeben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Wahlbriefe direkt bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen abzugeben. Berücksichtigt werden nur Wahlbriefe, die bei der zuständigen Stadt-/Gemeindeverwaltung am 14. Mai bis spätestens 18 Uhr eingegangen sind.

Um die Landtags-Kandidaten und Kandidatinnen vorzustellen, hat die Eifeler Presse Agentur ihnen zehn Fragen gestellt. Zum Artikel dazu hier klicken.

Am Wahlabend findet ab etwa 18 Uhr im Sitzungssaal des Kreishauses Euskirchen, Jü­licher Ring 32, eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Präsentiert werden die jeweils neuesten Teilergebnisse sowie das vorläufige amtliche Endergebnis für den Wahlkreis 8 – Euskirchen I. Informationen sind auch im Internetangebot des Kreises Euskirchen abrufbar unter www.kreis-euskirchen.de/politik/wahlen. Am Wahlabend ist dort zur Landtagswahl 2017 eine Verfolgung der Ergebnisse im Landtagswahlkreis 8 – Euskirchen I möglich. (epa)

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

neun + neun =