Schleidener Stadtrat wird verkleinert

Unverbindlicher Entwurf seitens der Verwaltung hatte gezeigt, dass eine Reduzierung auf 11 Wahlbezirke (22 Ratsmitglieder) sehr gut umsetzbar ist

Durch die Reduzierung des Rates um weitere sechs Mitglieder ergibt sich eine jährliche Einsparung von über 15.000 Euro. Bild: Kerstin Wielspütz
Durch die Reduzierung des Rates um weitere sechs Mitglieder ergibt sich eine jährliche Einsparung von über 15.000 Euro. Bild: Kerstin Wielspütz

Schleiden – Der Schleidener Stadtrat hat in seiner jüngsten einstimmig beschlossen, die Mitglieder des Rates mit Beginn der Wahlperiode ab 2020 um sechs Mitglieder auf 22 Ratsmitglieder, das heißt, auf die gesetzliche Mindestgröße zu reduzieren.  Dem vorangegangen war ein Antrag der FDP-Fraktion, wonach die Anzahl der Ratsmitglieder mit Beginn der Wahlperiode ab 2020 um mindestens vier Mitglieder reduziert werden sollte. Aufgrund eines Erlasses des Landeswahlleiters ist eine Änderung der Größe der Kommunalräte in Nordrhein-Westfalen nur noch bis zum 28. Januar 2018 möglich, weswegen die Angelegenheit kurzfristig auf die Tagesordnung der Ratssitzung gesetzt wurde.

Das Kommunalwahlgesetz sieht für Städte und Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von 8.000 bis 15.000 Einwohner insgesamt 32 Ratsvertreter vor, wovon 16 in Wahlbezirken direkt gewählt werden.

Den Städten und Gemeinden wurde jedoch die Möglichkeit eingeräumt, die Zahl der zu wählenden Ratsvertreter um 2, 4, 6, 8 oder 10, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, zu verringern.

Der Schleidener Stadtrat besteht aktuell aus 28 Ratsvertretern, sodass bereits eine Verringerung um 4 Ratsvertreter erfolgte. Eine weitere Verkleinerung des Rates wurde im Jahr 2012 aufgrund der Schwierigkeit hinsichtlich der Neuaufteilung der Wahlbezirke noch mehrheitlich abgelehnt bzw. zunächst zurückgestellt.

Ein unverbindlicher Entwurf seitens der Verwaltung, die Wahlbezirke sinnvoll einzuteilen, hat aber nun gezeigt, dass in Schleiden eine Reduzierung auf 11 Wahlbezirke (22 Ratsmitglieder) sehr gut umsetzbar ist.

Aufgrund dessen hat sich der Stadtrat einstimmig dafür entschieden, den Stadtrat ab dem Jahr 2020 um weitere 6 Ratsmitglieder, also um insgesamt 10 zu wählende Ratsvertreter zu reduzieren und somit die Mindestgröße für den Rat der Stadt Schleiden festzusetzen.

Durch die Reduzierung des Rates um weitere sechs Mitglieder ergibt sich eine jährliche Einsparung von über 15.000 Euro, d.h. in der nächsten Legislaturperiode von über 100.000 Euro. Zur Sicherung einer nachhaltigen generationsgerechten Haushaltswirtschaft in der Stadt Schleiden und im Hinblick auf die Steuer- und Gebührenbelastung hat der Stadtrat damit ein deutliches Signal an seine Bürgerinnen und Bürger gerichtet und gezeigt, dass man auch bei sich selbst sämtliche Einsparmöglichkeiten ausschöpft.

 

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