Wie entsorgt man Asbest?

Das „Mineral der tausend Möglichkeiten“ wird zu gefährlichem Abfall

Asbestaltlasten findet man oft auch in Fassadenverkleidungen. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Asbestaltlasten findet man oft auch in Fassadenverkleidungen. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Kreis Euskirchen – Asbestfasern können Krebs auslösen, das ist keine neue Erkenntnis, doch ein häufig unterschätztes Risiko. Gefährlich ist das Einatmen von freigesetzten Asbestfasern, weshalb seit Anfang der 1990er Jahre die Herstellung und Verwendung von asbesthaltigen Materialien in Deutschland verboten ist. Die Gefahren treten heute häufig bei Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten auf.

Die Altlast „Asbest“ befindet sich in Form von Wellasbestzementplatten auf vielen Dächern im ländlichen Raum. Oft sind auch die Fassaden älterer Häuser mit asbesthaltigen Platten ausgestattet. Wegen der hervorragenden technischen Eigenschaften wurde das Material in über 3.000 unterschiedlichen Anwendungen genutzt. Sie finden es in Blumenkästen, elektrischen Nachtspeicherheizöfen, in PVC-Fußbodenplatten, Brandschutztüren, im Putz, Heizrohrisolierungen und ähnlichem.

Um die von Asbest ausgehenden Gefahren zu minimieren, rät die Abfallberatung des Kreises Euskirchen Privatpersonen dringend dazu, bei Sanierungsarbeiten eine Fachfirma, die über die entsprechende Sachkunde verfügt, zu beauftragen und nicht selbst Hand anzulegen. Bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten im Umgang mit Asbest sind die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) zu befolgen. Unternehmen dürfen Abbruch-, Sanierungs- oder Instanthaltungsarbeiten nur durchführen, wenn sie die Sachkunde nach der TRGS 519 nachweisen können. Auch Privatpersonen müssen sich danach richten.

Asbest sollte insbesondere nie abgeschliffen, druckgereinigt, abgebürstet und durchbohrt werden, da so die krebserregenden Stäube freigesetzt werden können.

Um Staubentwicklungen zu vermeiden müssen verschiedene Maßnahmen, wie das Feuchthalten des Materials, ergriffen werden. Eine Wiederverwendung von Asbest sowie eine Weitergabe von Asbestprodukten an Dritte ist grundsätzlich verboten. Dazu zählt beispielsweise auch die Abdeckung von Brennholz mit Wellzementplatten aus Asbest. Verboten sind auch das Installieren von Photovoltaikanlagen, Sonnenkollektoren oder ähnlichem auf Asbestzementdächern. Grundsätzlich kann der unerlaubte Umgang mit diesem Stoff strafrechtlich verfolgt werden.

Asbesthaltige Abfälle, die im Kreis Euskirchen von Privatpersonen entsorgt werden, müssen am Abfallwirtschaftszentrum Mechernich (AWZ) gegen eine Gebühr abgegeben werden.

Da es sich bei asbesthaltigen Abfällen um gefährliche Abfälle handelt, werden an die Entsorgung spezielle Anforderungen gestellt:

  • Das Material muss staubdicht in dafür zugelassenen Kunststoffsäcken (Big Bags, Plattensäcke) verpackt sein. Die Säcke können gegen eine Kaution am AWZ Mechernich ausgeliehen werden.
  • Asbeststäube und Abfälle mit schwach gebundenen Asbestfasern müssen mittels staubbindendem Mittel (Faserbindemittel z. B. Zement) vor der Anlieferung fest gebunden werden.

Das Abfallwirtschaftszentrum Mechernich (AWZ) ist von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet und samstags von 8 Uhr bis 12 Uhr. Weitere Informationen auf der Homepage des Kreises (www.kreis-euskirchen.de) im Bereich Umwelt / Abfallwirtschaft. Dort kann man unter „Download Infomaterial“ auch das Merkblatt „Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ herunterladen. (epa)

Ein Gedanke zu „Wie entsorgt man Asbest?“

  1. Vielen Dank für den informativen und nützlichen Beitrag. Wir werden eine Asbestsanierung machen und habe gerade gelesen, dass die Entsorgung für Asbest geregelt ist. Wir werden dafür viele Kunstsoffsäcke vorbereiten.

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