Entsorgung von Agrarkunststofffolien

Systembetreiber ERDE recycelt Kunststoffe aus der Landwirtschaft – Nicht mehr verwertbare Stücke bis 2,5 Meter x 2,5 Meter können gegen Gebühr im AWZ abgegeben werden

Für die Entsorgung im AWZ dürfen die Stücke der Silofolie nicht größer als 2,50 x 2,50 Meter sein. Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Für die Entsorgung im AWZ dürfen die Stücke der Silofolie nicht größer als 2,50 x 2,50 Meter sein. Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Kreis Euskirchen – Erntekunststoffe, wie Fahrsilo- und Ballenstrechfolien sollten nach Gebrauch umweltgerecht verwertet werden. Über das Rücknahmesystem ERDE (Erntekunststoffe Recycling Deutschland) können Landwirte ihre Erntekunststoffe zurückgeben. Informationen über die nächste Sammelstelle und Abgabetermine gibt es im Internet unter www.erde-recycling.de.

Die zu entsorgenden Kunststoffe werden in zwei Kategorien unterteilt: Zu Fraktion 1 gehören Flachsilofolien, Unterziehfolien, Siloschläuche, zur Fraktion 2 Silagestrechfolien und Netzersatzfolien.

Es gelten folgende Abgabekriterien:

  • Fraktion 1 und 2 müssen separat voneinander gesammelt und abgegeben werden.
  • Bei der Abgabe spielt es keine Rolle, wo das Produkt gekauft wurde oder welche Marke genutzt wurde
  • Die Folien müssen besenrein, von grobem Schmutz befreit sein.
  • Es dürfen keine Fremdstoffe, wie beispielsweise Eisen, Holz, Reifen, Garne und Netze enthalten sein.

Bei der Abgabe werden die Erntekunststoffe von einem geschulten Kontrolleur der Sammelstelle auf diese Kriterien überprüft. Die gesammelten Folien werden in Recyclingunternehmen zu Granulaten aufbereitet, die sich ressourcenschonend zu neuen Produkten verarbeiten lassen.

Über das Abfallwirtschaftszentrum Mechernich werden ausschließlich Agrarfolien angenommen, die nicht mehr recycelt werden können und beseitigt werden müssen (etwa durch einen sehr hohen Verschmutzungsgrad). Bei der Abgabe ist dringend zu beachten, dass die einzelnen Folien- bzw. Netzstücke nicht größer als 2,50 Meter x 2,50 Meter sein dürfen. Große Stücke führen zu Störungen in den nachgeschalteten Entsorgungsanlagen. Am AWZ werden deshalb größere Folien- bzw. Netzstücke nicht angenommen (§ 4 Absatz 1b Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen).

Die neuen Abfallgebühren 2019 sind im Internet unter www.kreis-euskirchen.de in der Rubrik Umwelt / Abfallwirtschaft / AWZ Mechernich / Angenommene Abfälle und Gebühren einzusehen.

Die Abfallberatung des Kreises Euskirchen ist unter Telefon 0 22 51/15 -371 oder -241 sowie unter der E-Mail: abfallberatung@kreis-euskirchen.de) erreichbar.

(epa)

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