Streitthema verkaufsoffene Sonntage

Um kurzfristige Absagen zu vermeiden, geht die Stadt Schleiden einen konstruktiven Weg und will sich im Vorfeld mit der Gewerkschaft ver.di abstimmen

Die Stadt Schleiden will die Innenstädte beleben, einerseits durch Neugestaltung wie in dieser Visualisierung, andererseits durch gezielte Veranstaltungen. Bild: Stadt Schleiden
Die Stadt Schleiden will die Innenstädte weiter beleben, einerseits durch Neugestaltung wie in dieser Visualisierung, andererseits durch gezielte Veranstaltungen. Bild: Stadt Schleiden

Schleiden –  Da der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe grundgesetzlich geschützt ist, sind Ladenöffnungen nur in besonderen Ausnahmefällen im „öffentlichen Interesse“ möglich und die rechtlichen Anforderungen, eine solche Ausnahme zu begründen, sind sehr hoch. Im Kreis Euskirchen, darunter auch in der Stadt Schleiden, kam es im vergangenen Jahr zu kurzfristigen Absagen von verkaufsoffenen Sonntagen, da die Gewerkschaft ver.di dagegen Rechtsmittel eingelegt hatte.

Bianka Renn, Wirtschaftsförderin Stadt Schleiden: „Derzeit sind für 2019 keine verkaufsoffenen Sonntage im Stadtgebiet Schleiden festgesetzt.“ Aufgrund der von ver.di eingereichten Klagen vor dem Verwaltungsgericht Aachen hat der Stadtrat am  Ende 2018 die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom  Sommer 2018 aufgehoben.

Nun hat die Stadt Schleiden Kontakt mit ver.di aufgenommen und vereinbart, künftige Verordnungen zunächst vorab mit ver.di abzustimmen, bevor das förmliche Anhörungsverfahren nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW eingeleitet wird. Zudem soll ein persönliches Gespräch zwischen Vertretern von ver.di und der Stadt Schleiden stattfinden.

Ziel auch im Interesse der örtlichen Vereine und Geschäftsleute ist es,  2019 verkaufsoffene Sonntage durch Erlass neuer ordnungsbehördlicher Verordnungen zu ermöglichen. Aufgabe der Stadt Schleiden hierbei ist, das Vorliegen eines öffentlichen Interesses zu prüfen und im positiven Fall darzulegen und zu begründen.

Renn: „Besondere Veranstaltungen mit überregionaler Wirkung können gegebenenfalls ein öffentliches Interesse darstellen und eine Sonntagsöffnung ausnahmsweise rechtfertigen. Die Stadt Schleiden ist also darauf angewiesen, dass es Initiativen seitens des örtlichen Handels oder privater Akteure in Schleiden und Gemünd gibt, die Veranstaltungen organisieren, die den hohen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.“

Um die Einzelhändler über den aktuellen Sachstand zu informieren und die weitere Verfahrensweise zu besprechen, wurden diese gemeinsam mit den beteiligten Akteuren aus Gemünd (WVVV) und aus Schleiden (Vereinsgemeinschaft, HGV und JGV) Ende Januar zum zweiten Mal zu „Ladengesprächen“ eingeladen.

Die „Ladengespräche“ wurden im Oktober 2018 seitens der Stadt Schleiden durch Bianka Renn initiiert. Die Wirtschaftsförderin: „Ziel dieser Ladengespräche ist es, einen direkten kooperativen Austausch zu pflegen, um insbesondere die Herausforderungen wie auch konstruktive Anregungen der Beteiligten aufzunehmen und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten.“ Aufgrund der positiven Resonanz soll ein vierteljährlicher  Turnus etabliert werden. Neben der Thematik „Verkaufsoffene Sonntage“ sollen auch Themen wie regelmäßige Öffnungszeiten, Gestaltung von Außenflächen und ähnliches dabei diskutiert werden.

Geplant sind in Gemünd voraussichtlich zwei Veranstaltungen mit verkaufsoffenem Sonntag, der Sommermarkt am 7. Juli und der Weihnachtsmarkt am 15. Dezember. In Schleiden sind ebenso zwei Veranstaltungen mit verkaufsoffenem Sonntag seitens der Vereinsgemeinschaft vorgesehen, der Bauernmarkt am 26. Mai und die Kirmes am 15. September, geprüft wird auch der Nikolausmarkt am 8. Dezember als möglicher dritter verkaufsoffener Sonntag.

Der WVVV Gemünd und die Vereinsgemeinschaft Schleiden wollen die notwendigen Veranstaltungskonzepte der geplanten verkaufsoffenen Sonntagen ausarbeiten und der Stadt Schleiden vorlegen, damit der Stadtrat nach Durchführung des umfangreichen Verwaltungsverfahrens die verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2019 durch Verordnung beschließen kann.

(epa)

 

 

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