Durch die Maßnahmen sollen die Voraussetzungen für die Fortführung des Klinikbetriebes geschaffen werden
Nettersheim-Marmagen – Die Frist, bis zu der die Eifelhöhen-Klinik Marmagen geräumt werden muss, ist vom 8. auf den 22. November verlängert worden, wie der Kreis Euskirchen jetzt mitteilt. Der vorläufige Insolvenzverwalter der Eifelhöhen-Klinik Dr. Mark Boddenberg hatte Günter Rosenke, Landrat Kreis Euskirchen, um eine Fristverlängerung gebeten, um in dieser Zeit die Voraussetzungen für die Fortführung des Klinikbetriebes zu schaffen. Rosenke hat in Abstimmung mit Regierungspräsidentin Gisela Walsken und nach Rücksprache mit dem Kreisgesundheitsamt seine Zustimmung erteilt. Die Klinik habe sehr kurzfristig mit der Umsetzung der geforderten Maßnahmen begonnen, so Rosenke.
Die Gemeinde Nettersheim soll als zuständige Ordnungsbehörde die geänderte Verfügung ausstellen. Sollten die Auflagen der Behörden im Zeitraum bis zum 22. November erfüllt werden, kann die vorläufige Schließung aufgehoben und der reguläre Klinikbetrieb wieder aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass die Mediziner der Bezirksregierung, das Kreisgesundheitsamt und ein externer Sachverständiger einen einwandfreien Gesamtzustand attestieren.
Zeitgeich erfolgte nach einer weiteren Kontrolle eine Freigabe der Klinikbereiche, die nicht unmittelbar von der stationären Patientenversorgung betroffen sind, insbesondere der ambulanten Reha. (epa)