Ab 2020 ist Kreis Euskirchen für Sozialhilfe zuständig

Bereits ab Dezember drei neue Standorte in Euskirchen, Mechernich und Schleiden – Letzte Novemberwoche wegen Umstellungsarbeiten geschlossen

Für Leistungsberechtigte aus Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim und Schleiden ist das Rathaus Schleiden zuständig. Archivbild: Michael Thalken/Eifeler Presse Agentur/epa
Für Leistungsberechtigte aus Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim und Schleiden ist das Rathaus Schleiden zuständig. Archivbild: Michael Thalken/Eifeler Presse Agentur/epa

Kreis Euskirchen – Bislang wurden die Leistungen der Sozialhilfe durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen bearbeitet. Dies ändert sich: Ab dem 1. Januar 2020 wird der Kreis Euskirchen für die Gewährung dieser Leistungen (SGB XII) zuständig. Bereits ab Montag, 2. Dezember, stehen die Ansprechpartner in den neuen Standorten zur Verfügung und nicht mehr in den Rathäusern der Städte und Gemeinden. Künftig erfolgt an folgenden drei Standorten die Sachbearbeitung durch den Kreis Euskirchen:

  • Für Leistungsberechtigte aus Bad Münstereifel, Euskirchen und Weilerswist in Euskirchen, An der Vogelrute 40,
  • Für Leistungsberechtigte aus Mechernich und Zülpich in Mechernich, Bergstr. 2 (gegenüber des Rathauses der Stadt Mechernich) und
  • Für Leistungsberechtigte aus Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim und Schleiden in Schleiden, Blankenheimer Str. 2 (in den bisherigen Räumlichkeiten des Rathauses der Stadt Schleiden)

„Um die notwendigen Umstellungsarbeiten erledigen zu können, müssen alle Sozialämter der Städte und Gemeinden in der Woche vom 25. bis 29. November geschlossen werden“, teilt der Kreis Euskirchen mit. (epa)

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