Tagesaktuelle negative Testergebnisse reichen ab Montag nicht mehr aus

Kreis Euskirchen lässt noch vor einer erwarteten bundeseinheitlichen Regelung die Test-Option für den Einzelhandel und andere Bereiche auslaufen

Ein negatives Testergebnis reicht ab Montag nicht mehr aus, um einige Geschäfte besuchen zu dürfen. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Ein negatives Testergebnis reicht ab Montag nicht mehr aus, um einige Geschäfte im Kreis Euskirchen noch besuchen zu dürfen. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Kreis Euskirchen – Die Allgemeinverfügung des Kreises Euskirchen vom 28. März läuft am heutigen Sonntag aus. Damit endet die Möglichkeit, Geschäfte, die Waren über den täglichen Bedarf hinaus anbieten, mit einem tagesaktuellen negativen Testergebnis betreten zu können. Es bleibt dann im Rahmen der Notbremse des Landes NRW für diese Geschäfte beim „click and collect“, also der Abholung bestellter Waren. Nur Lebensmittelgeschäfte, Drogeriemärkte, Apotheken und alle Geschäfte, die bislang ohne negatives Testergebnis betreten werden durften, bleiben auch weiterhin geöffnet.

„Angesichts steigender Infektionszahlen hat sich der Krisenstab des Kreises Euskirchen in einer Sondersitzung am Samstag entschieden, die »Test-Option« nicht zu verlängern“, heißt es aus dem Kreishaus. Und weiter: „Nach Plänen des Bundes, die in wenigen Tagen Gesetzeskraft erlangen sollen (Bundesinfektionsschutzgesetz), wird die Regelung in allen Kreisen mit einer Inzidenz über 100 ohnehin vereinheitlicht werden.“

Der Corona-Inzidenzwert im Kreis Euskirchen liege seit mehreren Wochen deutlich über dem Grenzwert von 100. Am Samstag habe das Landeszentrum Gesundheit einen Wert von 157 ermittelt, nach internen Berechnungen des Gesundheitsamtes liegt der Wert bei knapp 168. Da der R-Wert im Kreisgebiet auch konstant über 1 liege (aktuell bei 1,18), sei nach Angaben des Kreis-Gesundheitsamtes mit einer weiteren Zunahme der Corona-Infektionen zu rechnen und tendenziell ein Anstieg der Inzidenz in Richtung 200 zu erwarten.

Ab Montag gelte somit auch im Kreis Euskirchen die Notbremsen-Regelung, die auf der Corona-Schutzverordnung vom 5.3.2021 (in der Fassung vom 19.4.2021) beruhe. Das bedeute:

  • Treffen im öffentlichen Raum sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.
  • Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte bzgl. Verkauf an Verbraucher, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten.
  • Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig. Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
  • Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt.
  • Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten etc. ist wieder untersagt. (epa)

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