Kreis Euskirchen lässt noch vor einer erwarteten bundeseinheitlichen Regelung die Test-Option für den Einzelhandel und andere Bereiche auslaufen
Kreis Euskirchen – Die Allgemeinverfügung des Kreises Euskirchen vom 28. März läuft am heutigen Sonntag aus. Damit endet die Möglichkeit, Geschäfte, die Waren über den täglichen Bedarf hinaus anbieten, mit einem tagesaktuellen negativen Testergebnis betreten zu können. Es bleibt dann im Rahmen der Notbremse des Landes NRW für diese Geschäfte beim „click and collect“, also der Abholung bestellter Waren. Nur Lebensmittelgeschäfte, Drogeriemärkte, Apotheken und alle Geschäfte, die bislang ohne negatives Testergebnis betreten werden durften, bleiben auch weiterhin geöffnet. Tagesaktuelle negative Testergebnisse reichen ab Montag nicht mehr aus weiterlesen