„Es gibt ein Morgen in unseren zerstörten Städten und Dörfern“

CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem und Dr. Ralf Nolten informieren über die Initiative  „Neustart miteinander“, mit der das Land Vereine in schwierigen Zeiten fördern möchte – Bis zu 5000 Euro für Veranstaltungskosten werden übernommen

Dr. Ralf Nolten (v.l.) und Klaus Voussem mit NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach kürzlich in Keldenich. Bild: Michael Thalken/Eifeler Presse Agentur/epa
Dr. Ralf Nolten (v.l.) und Klaus Voussem mit NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach kürzlich in Keldenich. Bild: Michael Thalken/Eifeler Presse Agentur/epa

Kreis Euskirchen – Die Corona-Pandemie hat die Vereine in Nordrhein-Westfalen vor große strukturelle wie auch finanzielle Herausforderungen gestellt: Sämtliche Vereinsaktivitäten mussten aufgrund der Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen eingestellt werden. Dies hatte zur Folge, dass Einnahmen aus Veranstaltungen weggefallen, Mitglieder ausgetreten sind. Große Unsicherheit und Sorgen um die Zukunft plagen gegenwärtig viele Vereine.

Dazu teilen die beiden CDU-Landtagsabgeordneten Klaus Voussem und Dr. Ralf Nolten aus dem Kreis Euskirchen mit:

„Um den Vereinen wieder Planungssicherheit, Motivation und Grundlage zu geben, hat die NRW-Koalition im Juni 2021 beschlossen, dass eingetragene Vereine eine einmalige finanzielle Unterstützung erhalten können, um damit eine öffentlich zugängliche Veranstaltung – Nachbarschaftsfest, Dorfkirmes, Karnevalssitzung, Sportfest, etc. – auszurichten. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt dabei 50 Prozent der Veranstaltungskosten, maximal 5.000 Euro.“

„Nach dieser schwierigen Zeit stehen die ehrenamtlich Tätigen vor großen strukturellen wie auch finanziellen Herausforderungen. Mit dieser Initiative geben wir unseren Sport-, Heimat- Musik- und Brauchtumsvereinen nun die so dringend notwendige finanzielle Grundlage für den Neustart“, erklären die Politiker Nolten und Voussem. „Uns ist bewusst, dass vielen Menschen gerade in unserem Kreis Euskirchen im Augenblick nicht der Sinn nach Feiern und Geselligkeit ist, dass die Auswirkungen der Flutkatastrophe noch auf Wochen alle Kräfte in Anspruch nehmen werden. Aber es gibt ein Morgen in unseren zerstörten Städten und Dörfern. Dieses Programm kann hier ein Hoffnungsfunke sein für die starke Gemeinschaft jenseits der Aufräumarbeiten.“

Die Landesregierung hat die Förderrichtlinie nun veröffentlicht und das Online-Portal für die Antragstellung freigeschaltet. Die Förderrichtlinie kann hier eingesehen werden.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung bestehe nicht. Gefördert würden alle Ausgaben, die für eine Veranstaltung anfielen. Alle diesem Fest vorausgehenden Ausgaben und Aufträge (zum Beispiel Saalreservierungen) könnten rückwirkend bis zum 1. Januar 2021 anerkannt werden. Zudem seien beispielsweise auch die Verpflegungskosten für ein Helferfest nach erfolgreich durchgeführter Veranstaltung förderfähig. Müsse die geplante Veranstaltung coronabedingt abgesagt werden, seien Kosten, die der Verein dennoch zu tragen habe, förderfähig. (epa)

www.mhkbg.nrw.de

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