Aufstallungspflicht gilt ab sofort vorsorglich für das Stadtgebiet Euskirchen

Euskirchen – Nach ersten Vogelgrippe-Fällen in mehreren Bundesländern gilt seit heute auch für das Stadtgebiet Euskirchen vorsorglich eine sogenannte „Aufstallungspflicht“. Das heißt: Die Tiere müssen im Stall bleiben und dürfen nicht ins Freie. Dahinter steckt die Sorge, dass Wild- bzw. Zugvögel das Virus auf Nutzgeflügel übertragen. „Vogelgrippe“: Geflügel muss im Stall bleiben weiterlesen