„ene“-Unternehmensgruppe warnt vor dubiosen Stromanbietertricks

Gelockt wird mit günstigeren Abschlägen, ohne den Arbeits- und Grundpreis zu nennen – Zählernummer reicht dem Neuanbieter aus, um den Altvertrag zu kündigen – Auch Kommunen sehen derzeitige Werbestrategien kritisch

Jeder möchte günstigen Strom beziehen. Das machen sich einige Anbieter mit dubiosen Tricks zu nutze. Bild: Michael Thalken/Eifeler Presse Agentur/epa
Jeder möchte günstigen Strom beziehen. Das machen sich einige Anbieter mit dubiosen Tricks zu nutze. Bild: Michael Thalken/Eifeler Presse Agentur/epa

Kreis Euskirchen – Vielerorts werden im Kreis Euskirchen zurzeit neue Verteilerschränke für die Telekommunikation errichtet, mit denen der VDSL-Ausbau beschleunigt werden soll. Dies nutzen derzeit Telekommunikationsanbieter, um mit I-Pad bewaffnet von Tür zu Tür zu gehen und die Anwohner auf die schnellere Leitung in ihrem Wohngebiet hinzuweisen und entsprechende Neuverträge abzuschließen. Erstaunlicherweise haben die Werber aber noch mehr im petto als nur schnelleres Internet. Denn sie versprechen ihren Kunden auch, für diese einen deutlich günstigeren Stromvertrag anbieten zu können. Einsparungen von bis zu 250 Euro sollen hier ohne Problem möglich sein.

„Die Werber nennen allerdings weder den Arbeits- noch den Grundpreis ihres Stromprodukts“, berichtet Sylwia Laß, Vertriebsleiterin der ene-Unternehmensgruppe. Stattdessen lasse man sich von den Kunden die Abschläge zeigen und behaupte, dass diese bei einem anderen Stromanbieter deutlich geringer ausfielen.

„Der Bürger weiß oft nicht, dass man Abschläge quasi beliebig gering halten kann. Das Problem stellt sich dann erst am Ende des Jahres, wenn die Abschläge nicht ausreichend sind, um den Arbeits- und Grundpreis abzudecken“, so Sylwia Laß. Dann nämlich flatterten den Neukunden Jahresabrechnungen mit einer hohen Nachzahlung ins Haus, die bestenfalls nur die vermeintliche Ersparnis von 250 Euro wieder hinfällig machten. Laß: „Es kann aber auch sein, dass der Stromkunde am Ende des Jahres insgesamt deutlich mehr Kosten zu zahlen hat als zuvor bei seinem alten Anbieter.“ Man sollte sich daher auf jeden Fall den Arbeits- und Grundpreis seines neuen Stromprodukts nennen lassen und diesen mit seinem Altanbieter vergleichen. Rückfragen beim Altanbieter vor Abschluss eines neuen Stromliefervertrages bei einem anderen Anbieter, seien immer empfehlenswert.

Bürger, die auf Nummer sicher gehen wollen und sich deshalb ein schriftliches Angebot des neuen Stromversorgers erbeten, müssen unter Umständen ebenfalls mit viel Ärger rechnen, nämlich dann, wenn sie ihre Zählernummer herausrücken. Oft behaupten die Werber, dass man ohne diese Zählernummer kein Angebot erstellen könne.

„Das ist natürlich Unfug“, berichtet Sylwia Laß. „Die Wahrheit ist, dass der neue Stromanbieter, sobald er die Zählernummer hat, direkt den alten Stromvertrag kündigt.“ Dies sei möglich, da die Bundesnetzagentur den Stromanbieterwechsel stark standardisiert und vereinfacht habe, so dass im Grunde genommen auch eine Maschine die Umstellung bewerkstelligen könne, sobald ausreichend Daten über den Neukunden vorlägen. Wichtige Schlüsseldaten seien dabei die Zählernummern, mit denen man einen Kündigungsprozess quasi umgehend einleiten könne.

„Wir fragen unsere Kunden selbstverständlich beim Eintreffen einer Kündigung sogleich, ob es wirklich ihre Absicht war, den Vertrag zu kündigen“, so Laß. Doch ab und an seien Kunden nicht anzutreffen oder reagierten nicht auf die Anfrage und bemerkten dann erst zu spät, dass sie unwillentlich bei einem neuen Stromanbieter unter Vertrag seien.

„Diese Masche funktioniert übrigens auch sehr gut am Telefon“, berichtet Laß. „Die Beschwerden unserer Kunden häufen sich hier enorm. Viele glauben, nur ein Angebot eingeholt zu haben, und sind entsetzt, wenn sie Post von ihrem neuen Energieversorger erhalten.“ Sylwia Laß warnt daher, auf keinen Fall die Zählernummer herauszugeben. Falls man den Wechsel nicht gewollt habe, helfe die „ene“, diesen wieder rückgängig zu machen. Das sei manchmal aber nur mit der Androhung gerichtlicher Schritte gegen den neuen Stromanbieter möglich. „Wenn jedoch auf dem I-Pad an der Haustür eine Unterschrift geleistet wurde, dann haben wir es mit einem abgeschlossenen Vertrag zu tun, so dass auch uns oft die Hände gebunden sind“, so Laß.

Auch die Kommunen, die gemeinsam mit dem Kreis Euskirchen bis Ende 2018 für mindestens 95 Prozent aller Haushalte den Breitbandausbau vorantreiben wollen, sind nicht sehr begeistert von den derzeitigen Werbemaßnahmen an der Haustür. „Wir treiben die Versorgung mit schnellem Internet interkommunal voran, dabei gehören jedoch die Leute, die derzeit hausieren gehen, gar nicht zu unseren Partnern“, berichtet Michael Heller, Allgemeiner Vertreter des Kaller Bürgermeisters. Vor allem, wenn Dinge verknüpft würden, die wie die Telekommunikation und die Stromversorgung gar nicht zusammenhingen, dann sehe man das als Kommune „sehr kritisch“ und halte dies für „unlauteren Wettbewerb“. „Wir können die Bürger daher nur ermahnen, sehr achtsam zu sein“, so Heller abschließend.                                                                      Eifeler Presse Agentur/epa

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