Prime Site Rhine Region: Großvorhaben dürfen jetzt auch kleiner sein

Änderung entspricht langjähriger Forderung des Kreises Euskirchen – Statt 80 Hektar reichen jetzt auch 50 aus

Um sich in der „Prime Site Rhine Region“ niederzlassen reicht fortan auch eine Fläche von 50 statt bisher 80 Hektar. Bild: Kreis Euskirchen
Um sich in der „Prime Site Rhine Region“ niederzlassen reicht fortan auch eine Fläche von 50 statt bisher 80 Hektar. Bild: Kreis Euskirchen

Kreis Euskirchen – Das Landeskabinett hat jetzt beschlossen, die im Landesentwicklungsplan vorgegebene Mindestfläche für Erstansiedlungen an Standorten, die für landesbedeutende flächenintensive Großvorhaben reserviert sind, von 80 ha auf 50 ha abzusenken. Diese Änderung gilt auch für die im Kreis Euskirchen gelegene „Prime Site Rhine Region“.

Landrat Rosenke, Vorsitzender des Verwaltungsrats der LEP-AöR und Kreiskämmerer Hessenius, der zugleich auch Vorstandsmitglied im gemeinsamen Kommunalunternehmen LEP-AöR ist, begrüßen diesen Schritt. Die Senkung der Mindestflächenvorgabe entspreche einer langjährigen Forderung des Kreistages. Der im Dezember 2016 beschlossene Landesentwicklungsplan gehe auf diese Forderung allerdings nicht ein.

Stadt und Kreis hätten im Sommer den Regierungswechsel zum Anlass genommen, die neue Landesregierung zu bitten, eine entsprechende Änderung des Landesentwicklungsplanes mit hoher Priorität anzugehen. Im Oktober habe man das Ansinnen dem zuständigen Minister Prof. Dr. Pinkwart persönlich vortragen können.

„Ich bin erfreut, dass unsere Initiative Früchte getragen hat“, so Landrat Rosenke: „Damit wird auch dem Wunsch des Kreistages Rechnung getragen, der in seiner Oktobersitzung nochmals die vorgetragenen Forderungen zur Änderung des Landesentwicklungsplanes bekräftigt hat.“

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre bei der Vermarktung der Fläche zeigten, dass eine formelle Mindestflächenvorgabe von 80 ha durchaus zu Schwierigkeiten führen könne. So habe auch die landeseigene NRW.INVEST, deren Aufgabe auch die Vermarktung der Prime Site sei, im Januar 2016 eine Reduzierung als „dringend erforderlich“ erachtet.

Kreiskämmerer Hessenius: „Natürlich wünschen wir uns eine Erstansiedlung mit einer größeren Fläche. Gleichwohl ist es sinnvoll, mit einer Reduzierung dieser starren Vorgabe ein potenzielles Vermarktungshemmnis zu beseitigen. Insofern lockert das Entfesselungspaket II tatsächlich eine Fessel für unseren Standort.“ (epa)

 

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