Änderung entspricht langjähriger Forderung des Kreises Euskirchen – Statt 80 Hektar reichen jetzt auch 50 aus
Kreis Euskirchen – Das Landeskabinett hat jetzt beschlossen, die im Landesentwicklungsplan vorgegebene Mindestfläche für Erstansiedlungen an Standorten, die für landesbedeutende flächenintensive Großvorhaben reserviert sind, von 80 ha auf 50 ha abzusenken. Diese Änderung gilt auch für die im Kreis Euskirchen gelegene „Prime Site Rhine Region“. Prime Site Rhine Region: Großvorhaben dürfen jetzt auch kleiner sein weiterlesen