Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

Caritas Eifel organisiert Vortrag mit Chefarzt des Kreiskrankenhauses Mechernich

Wer seinen Willen auch berücksichtigt wissen will, wenn er diesen nicht mehr äußern kann, sollte rechtzeitig eine Patientenverfügung erstellen. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Wer seinen Willen auch berücksichtigt wissen will, wenn er diesen nicht mehr äußern kann, sollte rechtzeitig eine Patientenverfügung erstellen. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Schleiden – Einen Vortrag zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung veranstaltet der Caritasverband für die Region Eifel im Caritas-Haus Schleiden, Gemünder Str. 40, und zwar am Mittwoch, 20. Februar, ab 18 Uhr. Als Referent konnte Dr. Michael Münchmeyer, Chefarzt der Medizinischen Klinik des Kreiskrankenhauses Mechernich, gewonnen werden.

Die zentrale Frage beim Thema lautet „Zählt mein Wille?“ Diese Frage wird akut, wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche und Bedürfnisse zu äußern – beispielsweise infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung.

Angehörige und Ärzte müssen dann Entscheidungen für den Betroffenen treffen. Was hätte die Person gewollt? Wie würde sie jetzt entscheiden? Ärzte müssen nach dem Grundsatz handeln, Leben zu erhalten; Angehörige sind durch persönliche Betroffenheit  im Notfall oft verunsichert und die Verantwortung, für einen lieben Menschen Entscheidungen zu treffen, lastet schwer auf ihnen.

Ute Braun vom ambulanten Hospizdienst Caritas Eifel: „Viele stellen sich daher die Frage, wie sie sicherstellen können, dass der eigene Wille zählt und nicht der Wille anderer Menschen.“ Dafür gibt es die Möglichkeiten von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Basierend auf der aktuellen Gesetzeslage soll beim Vortrag deren Ausführung erläutert und die damit einhergehenden Probleme angesprochen werden. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

(epa)

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