Beratung zur Mehrwegpflicht

Beim Euskirchener Knollenfest berät die Abfallberatung des Kreises Gastronomie und Betriebe

Ab dem 1. Januar 2023 müssen viele Betriebe im Kreis Euskirchen Mehrwegverpackungen für den „To-go“-Bereich anbieten. Bild: Karen Beuke
Ab dem 1. Januar 2023 müssen viele Betriebe im Kreis Euskirchen Mehrwegverpackungen für den „To-go“-Bereich anbieten. Bild: Karen Beuke

Euskirchen – Ab dem 1. Januar 2023 treten für alle Betriebe, die Getränke oder Speisen zum „Außer-Haus-Verzehr“ verkaufen, neue Regelungen in Kraft. Unter bestimmten Bedingungen müssen Cafés, Imbisse, Restaurants, Tankstellen, Lebensmittelmärkte etc. ihrer Kundschaft zusätzlich zu den Einwegverpackungen auch Mehrwegverpackungen anbieten oder die von den Kunden mitgebrachten Behältnisse befüllen.

Am 24. und 25. September 2022 von 11 bis 18 Uhr ist der Informationsstand der Kreisabfallberatung zum Thema „Mehrweg to go“ während des Knollenfestes in der Bahnhofstraße in Euskirchen zu finden. Betriebe, die „To-go“-Speisen und Getränke anbieten, haben vor Ort die Möglichkeit, sich geeignete Mehrwegverpackungen von drei verschiedenen Mehrwegpoolsystemen anzuschauen.

Bei Fragen können Sie sich an die Abfallberatung unter Tel. 0 22 51-15-530 oder per Mail unter abfallberatung@kreis-euskirchen.de  wenden.

www.kreis-euskirchen.de/umwelt/abfall/mehrweg-to-go.php

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