Auf die Gastronomie im Kreis Euskirchen kommen neue Regelungen zu – Kreisabfallberatung informiert Gastronomen über Mehrweg-Alternativen
Kreis Euskirchen – Die Abfallberatung des Kreises Euskirchen möchte alle Gastronomen über die neuen Regelungen bei der Verpackung von Speisen informieren. Die gesetzlichen Änderungen beträfen alle, die Take-Away Speisen oder Getränke verkauften, auch die Lieferdienste. Die erste Regelung beginnt am 3. Juli. „Ab diesem Datum dürfen die Hersteller folgende Einwegkunststoffprodukte nicht mehr verkaufen: Besteck, Teller (auch solche, die aus Pappe sind und eine Kunststoffbeschichtung haben), Getränkebecher und Behälter für Speisen, die aus »Styropor« bestehen (genauer: aus expandiertem Polystyrol). Außerdem werden Trinkhalme und Rührstäbchen verboten. Das Verkaufsverbot gilt auch für die gleichen Artikel aus »Biokunststoffen«, wie PLA. Alle Gastronomen dürfen somit ihre Lagerbestände auch nach dem 3. Juli noch aufbrauchen“, heißt es aus dem Kreishaus. Fritten mit Currywurst bald nur noch in der Mehrwegverpackung weiterlesen