Fritten mit Currywurst bald nur noch in der Mehrwegverpackung

Auf die Gastronomie im Kreis Euskirchen kommen neue Regelungen zu – Kreisabfallberatung informiert Gastronomen über Mehrweg-Alternativen

So soll es schon bald aussehen: Pommes mit Currywurst im Mehrwegsystem ganz ohne Verpackungsmüll. Bild: Karen Beuke
So soll es schon bald aussehen: Pommes mit Currywurst im Mehrwegsystem ganz ohne Verpackungsmüll. Bild: Karen Beuke

Kreis Euskirchen – Die Abfallberatung des Kreises Euskirchen möchte alle Gastronomen über die neuen Regelungen bei der Verpackung von Speisen informieren. Die gesetzlichen Änderungen beträfen alle, die Take-Away Speisen oder Getränke verkauften, auch die Lieferdienste. Die erste Regelung beginnt am 3. Juli. „Ab diesem Datum dürfen die Hersteller folgende Einwegkunststoffprodukte nicht mehr verkaufen: Besteck, Teller (auch solche, die aus Pappe sind und eine Kunststoffbeschichtung haben), Getränkebecher und Behälter für Speisen, die aus »Styropor« bestehen (genauer: aus expandiertem Polystyrol). Außerdem werden Trinkhalme und Rührstäbchen verboten. Das Verkaufsverbot gilt auch für die gleichen Artikel aus »Biokunststoffen«, wie PLA. Alle Gastronomen dürfen somit ihre Lagerbestände auch nach dem 3. Juli noch aufbrauchen“, heißt es aus dem Kreishaus.

Was gibt es für umweltfreundliche Alternativen? In erster Linie sollte Mehrweggeschirr eingesetzt werden. Dies ist dann umweltfreundlicher als Einweggeschirr, wenn es auch sehr oft genutzt wird. „Als Einweglösung kommt z. B. Pappe, Bagasse (Zuckerrohr), Palmblatt oder Holz in Frage. Klar sollte sein, dass all diese Dinge nicht über die Biotonne entsorgt werden dürfen. Sie sind über das Kreiskompostwerk nicht kompostierbar, auch wenn der Hersteller sie so beschreibt. All diese Verpackungen gehören in die Gelbe Tonne. Sie können jedoch nicht recycelt werden. Nur Pappe, wenn Sie wenig verschmutzt in der blauen Tonne landet“, so die Abfallberatung des Kreises weiter.

Ab dem 1. Januar 2023 kämen neue Regelungen hinzu. Das Verpackungsgesetz verlange von allen Betrieben im To-Go-Geschäft, dass kundeneigene Behälter befüllt werden müssten. Außerdem müssten die großen Betriebe ein Mehrwegsystem anbieten. Das beträfe alle Betriebe, die mehr als fünf Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt haben oder/und über eine Verkaufsfläche von über 80 Quadratmeter verfügten. Bei Lieferdiensten würden hier die Lager- und Versandfläche angerechnet. Teilzeitkräfte würden anteilig berechnet.

Hier lohne es sich über ein Mehrwegpoolsytem nachzudenken. Geschirr, das der Kunde heute in dem einen Restaurant abholt und morgen oder später in einem anderen abgeben könne, sei attraktiv für den Konsumenten, so Abfallberaterin Karen Beuke.

Es seien noch mehr als eineinhalb Jahre Zeit, um die Gesetzesauflagen zu erfüllen, doch ein gut funktionierendes System solle frühzeitig überlegt und am besten in Absprache mit Unternehmen in der gleichen Region abgesprochen werden. Nur so könne Mehrweg zum Erfolg führen, was nicht nur dem Wunsch der Gesetzgebung entspräche, sondern auch den immer knapper werdenden Ressourcen dieser Erde genüge tue und dem Klimaschutz. Denn „am sinnvollsten ist der Abfall, der gar nicht erst entsteht“, so Landrat Markus Ramers. (epa)

Bei Fragen kann man sich direkt an Abfallberaterin Karen Beuke unter Karen.beuke@kreis-euskirchen.de oder telefonisch unter: 0 22 51/15-371 wenden.

Ausführliche Informationen zum Thema gibt es hier.

 

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