Anträge auf finanzielle Unterstützung können bis zum 30. Juni 2023 eingereicht werden – Bürgermeister Hermann-Josef Esser appelliert an Mitbürger, noch vor dem Winter ungenutzten Wohnraum für Menschen, die derzeit in Notunterkünften leben, zur Verfügung zu stellen
Kall – Alle Kaller Bürger, deren Häuser vom Hochwasser beschädigt oder zerstört wurden, können jetzt Anträge auf Wiederaufbauhilfe stellen. Das trifft auch für Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen allgemein, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie für Vereine zu. „Die finanziellen Mittel des Bundes und des Landes NRW stehen bereit. Alle Betroffenen haben ab sofort die Möglichkeit, bis zum 30. Juni 2023 finanzielle Unterstützung zu beantragen“, informiert Hermann-Josef Esser, der Bürgermeister der Gemeinde Kall. Wiederaufbauhilfe: Beratungen für Flutopfer im Kaller Rathaus angelaufen weiterlesen