Gefragt ist Verständnis für die Besonderheiten der jungen Leute – Infoveranstaltung für alle Interessierten in der Kreisverwaltung
Kreis Euskirchen – Die Abteilung Jugend und Familie beim Kreis Euskirchen sucht ehrenamtliche Vormünder, die einen längerfristigen und regelmäßigen Kontakt zu Kindern mit schwierigem Erziehungshintergrund halten und an der Stelle der Eltern auch die Verantwortung übernehmen.
Der Gesetzgeber hatte 2011 eine entsprechende Gesetzesreform vorgenommen, die insbesondere den Kontakt zwischen den Kindern und den Vormündern stärker hervorhebt. „In der Regel sollte ein monatlicher Kontakt stattfinden“ sagt Resi Kania, Amtsvormünderin beim Kreis Euskirchen, „damit man einen unmittelbaren Eindruck davon hat, ob es dem Kind auch gut geht.“ Claudia Simon, die ebenfalls Amtsvormünderin ist und gemeinsam mit ihrer Kollegin ca. 100 Vormundschaften führt, meint: „In einigen Fällen braucht man keine besonderen pädagogischen oder juristischen Kenntnisse, da braucht man vor allem gesunden Menschenverstand, Verständnis für die Besonderheiten der Kinder und die Fähigkeit, trotz der Kontakte auch eine gewisse Distanz zu wahren.“
„Wir werden auch weiterhin viele Vormundschaften führen, klar ist aber, dass Einzelvormünder nach dem Gesetz ganz deutlich Vorrang vor den Amtsvormündern haben, wenn es dafür keine Hinderungsgründe gibt“, berichtet Erdmann Bierdel, Leiter des Jugendamtes. Vormundschaften, in denen es beispielsweise schwierige Konflikte mit den Eltern oder komplizierte juristische Fragestellungen gibt, sollen nicht auf ehrenamtliche Vormünder sondern eher auf Berufsvormünder übertragen werden.
Die ehrenamtlichen Vormünder werden vom Kreis Euskirchen geschult und in ihrer verantwortungsvollen Aufgabe begleitet, damit sie nicht in Überforderungssituationen gelangen. Sie sollten möglichst Erfahrungen mit Kindern haben, über eine gewisse Lebenserfahrung verfügen und bereit sein, dass eigene Verhalten und Erleben zu reflektieren. Für ihre Tätigkeit erhalten sie eine Aufwendungspauschale durch das Amtsgericht, welches auch die Führung der Vormundschaft überprüft.
Alle Interessierten lädt die Abteilung Jugend und Familie zu einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 29. Januar, 15 Uhr in die Kreisverwaltung, Raum C 134, ein.
Es wird darum gebeten, sich bei Frau Resi Kania (Tel. 02251/15 631, E-Mail: theresia.kania@kreis-euskirchen.de) oder bei Frau Claudia Simon (Tel. 02251/15 678, E-Mail: claudia.simon@kreis-euskirchen.de) anzumelden.
(Quelle: Kreis Euskirchen)