Schuldnerberatungsstellen fordern sichere Finanzierung ihrer Arbeit

„Wenn Menschen in finanzielle Not geraten, brauchen sie – unabhängig von der Einkommenssituation – Unterstützung“

Dorothea Gehlen ist Expertin bei der Caritas-Schuldnerberatung. Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Dorothea Gehlen ist Expertin bei der Caritas-Schuldnerberatung. Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Kreis Euskirchen/Schleiden – Einen Rechtsanspruch auf ausreichende, niedrigschwellige und offene Beratungsangebote für überschuldete Menschen fordert die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AGSBV) im Rahmen ihrer diesjährigen bundesweiten Aktionswoche vom 19. bis 23. Juni. Dem stimmen die beiden Schuldnerberaterinnen des Caritasverbandes für die Region Eifel zu: „Wenn Menschen in finanzielle Not geraten, brauchen sie – unabhängig von der Einkommenssituation – Unterstützung“, erläutert Andrea Zens von der Schuldnerberatungsstelle Mechernich.

„Überschuldung destabilisiert die Betroffenen in vielfältiger Weise, nicht nur durch oft ungeklärte rechtliche, wirtschaftliche und soziale Fragen, sondern auch in psychischer und gesundheitlicher Hinsicht“, ergänzt ihre Schleidener Kollegin Dorothea Gehlen. Oft entstehe ein Teufelskreis, den die Betroffenen ohne Begleitung nicht durchbrechen könnten. Die Forderungen der AGSBV nach einem Rechtsanspruch auf Beratung und sicherer Finanzierung seien bei uns im Südkreis Euskirchen glücklicherweise zufriedenstellend geregelt – und dies dürfe sich auch nicht ändern.

Verschuldung sei kein Einzelfall. Nach Angaben der AGSBV haben 647.136 Personen im Jahr 2015 das Beratungsangebot wegen finanzieller Probleme in einer der 1.400 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen Deutschlands in Anspruch genommen. Die Schuldenhöhe der beratenen Personen betrug durchschnittlich 34.400 Euro, was etwa dem 33-fachen ihres Monatseinkommens entspricht. Hauptursachen für die Überschuldung waren Arbeitslosigkeit, längerfristiges Niedrigeinkommen, gesundheitliche Probleme, Trennung oder Tod des Partners.

„Auch zukünftig muss die Finanzierung der Schuldnerberatung gesichert bleiben, damit unser auf nachhaltige Stabilisierung zielendes Angebot greift“, so Gehlen. Notwendig sei auch der politische Wille, die finanzielle Kompetenz von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen über Präventionsarbeit, beispielsweise in Schulen, zu entwickeln und zu stärken. Das helfe, die Problematik von Ver- und Überschuldung langfristig zu reduzieren.

Andrea Zens hält es zudem für erforderlich, den Schuldnerschutz zu stärken. Das 2010 eingeführte Pfändungsschutzkonto erfülle eine wichtige Schutzfunktion für Überschuldete, bei der Umsetzung habe es regional aber einige Probleme gegeben. Sie fordert, darauf durch entsprechende Gesetzesänderungen zu reagieren, damit die Schuldner und die Beratungsstellen nicht unnötig belastet werden.

Aus ihrer Praxiserfahrung hält Dorothea Gehlen es zudem für notwendig, die bedarfsdeckende Existenzsicherung zu gewährleisten. Viele Ratsuchende, so ihre Beobachtung, seien in prekären Beschäftigungsverhältnissen, sogenannte „Hartz IV-Aufstocker“: „Das monatliche Einkommen ist hier so gering, dass ergänzende Leistungen des Jobcenters zur Deckung des Existenzminimums in Anspruch genommen werden müssen. Dies trifft vor allem auf Familien zu.“

Eine ganzheitliche, politikübergreifende Strategie sei daher erforderlich, um insbesondere Armut von Kindern und Jugendlichen zu bekämpfen. Ratsuchende mit niedrigem Einkommen dürften nicht länger gezwungen sein, bei größeren Reparaturen oder der Anschaffung einer Waschmaschine Finanzierungsangebote zu nutzen bzw. Darlehen beim Jobcenter aufzunehmen.

Andrea Zens betont darüber hinaus, dass der Anteil für Strom in der Grundsicherung höher bemessen werden muss. „Die Grundversorgung mit Energie gehört zur Existenzsicherung. Die gestiegenen Energiekosten führen jedoch dazu, dass immer mehr Menschen mit niedrigem Einkommen ihre Strom- oder Heizkostenrechnung nicht mehr bezahlen können und sich verschulden“, so die Beraterin.

Ferner müsse der Gesetzgeber eine Regelung finden, damit verschuldete Menschen, die Beitragsrückstände bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder in der privaten Krankenversicherung haben, dennoch Zugang zum Leistungsumfang der Regelversorgung erhalten. Außerdem müsse es für so genannte Kleinselbstständige einen bezahlbaren Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung geben.

Weitere Informationen bei Dorothea Gehlen, Beratungsbüro Schleiden, unter Telefon 0 24 45/85 07-276 oder Andrea Zens, Beratungsbüro Mechernich, unter Telefon 0 24 43/9 02 98 11 sowie im Internet: www.caritas-eifel.de

(epa)

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