Kreishaushalt genehmigt

Aufwendungen von 308,9 Millionen Euro stehen Erträge von ca. 301,6 Millionen Euro entgegen – Defizit von 7,3 Millionen Euro soll durch Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden

Landrat Günter Rosenke sieht den Kreishaushalt als traditionell gemeindefreundlich. Archivbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Landrat Günter Rosenke sieht den Kreishaushalt als traditionell gemeindefreundlich. Archivbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Kreis Euskirchen – Die Regierungspräsidentin hat am 16. Juni den Kreishaushalt 2017 genehmigt, wie die Kreisverwaltung Euskirchen jetzt miteilt. Mit der amtlichen Bekanntmachung der vergangenen Woche hat damit die Haushaltssatzung, die am 5. April mit großer Mehrheit vom Kreistag beschlossen wurde, ihre Wirksamkeit erhalten. Der Haushalt beinhaltet Aufwendungen von ca. 308,9 Millionen Euro und Erträge in von etwa 301,6 Millionen Euro. Die Lücke in Höhe von 7,3 Millionen Euro wird durch einen Griff in die Ausgleichsrücklage geschlossen.

Landrat Rosenke freut sich über die ohne Auflagen oder Bedingungen erteilte Genehmigung: „Unsere traditionelle gemeindefreundliche Haushaltspolitik wird mit der Genehmigung der Bezirksregierung positiv gewürdigt.“ Der Kreis verfügt über keine eigenen Steuereinnahmen, sondern partizipiert am Steueraufkommen seiner Städte und Gemeinden. Dazu erhebt der Kreis Umlagen, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Im Kreis Euskirchen sind dies neben der Allgemeinen Umlage eine Jugendamtsumlage, eine ÖPNV-Umlage und eine Förderschulumlage.

Schwerpunkt des Kreishaushaltes sind mit etwa 73 Prozent des Zuschussbedarfs die sozialen Leistungen, die neben der Landschaftsumlage unter anderem die Hilfen zur Erziehung, die Kindergärten, Unterhaltsvorschussleistungen, Grundsicherungsleistungen, Hilfen zur Pflege, Pflegewohngeld, Hilfen zum Lebensunterhalt sowie bei Behinderungen umfassen.

Insgesamt betragen im Jahr 2017 die Allgemeine Umlage ca. 80,4 Millionen Euro und die Jugendamtsumlage ca. 50,1 Millionen Euro. Aufgrund der gestiegenen Steuerkraft sowie der höheren Schlüsselzuweisungen steigen auch die Umlagegrundlagen der Städte und Gemeinden deutlich, in Summe um ca. 8,4 Millionen Euro. Die Hebesätze, die sich aus der Division des Bedarfs durch die Umlagegrundlagen ergeben, sinken in der Allgemeinen Umlage von 36,48 % auf 34,94 % bzw. steigen in der Jugendamtsumlage von 21,68 % auf 21,76 %. ÖPNV- und Förderschulumlage unterliegen besonderen Berechnungsmethoden.

Durch den Griff in die Ausgleichsrücklage sinkt die Allgemeine Umlage sogar gegenüber dem Vorjahr um etwa eine halbe Millionen Euro, während die Jugendamtsumlage vor allem aufgrund deutlich gestiegener Aufwendungen für Kindertagesstätten um rund zwei Millionen Euro steigt. Ein weiterer Grund des Anstiegs der Jugendamtsumlage ist die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes mit der der Umfang der Unterhaltsvorschussleistungen erheblich erweitert werden soll, ohne dass eine Kompensation dieser Belastungen für den Kreishaushalt durch den Bundes- oder Landesgesetzgeber in Sicht wäre. (epa)

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