Gute Noten für Finanzen der Kreisverwaltung

Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW) bescheinigt Kreis Euskirchen eine „niedrige Belastung“ der Kommunen

Schwerpunkt des Kreishaushaltes sind mit ca. 73 % des Zuschussbedarfs die sozialen Leistungen (in roten Farbtönen), die neben der Landschaftsumlage unter anderem die Hilfen zur Erziehung, die Kindergärten, Unterhaltsvorschussleistungen, Grundsicherungsleistungen, Hilfen zur Pflege, Pflegewohngeld, Hilfen zum Lebensunterhalt sowie bei Behinderungen umfassen.Grafik: Kreisverwaltung
Schwerpunkt des Kreishaushaltes sind mit ca. 73 % des Zuschussbedarfs die sozialen Leistungen (in roten Farbtönen), die neben der Landschaftsumlage unter anderem die Hilfen zur Erziehung, die Kindergärten, Unterhaltsvorschussleistungen, Grundsicherungsleistungen, Hilfen zur Pflege, Pflegewohngeld, Hilfen zum Lebensunterhalt sowie bei Behinderungen umfassen.Grafik: Kreisverwaltung

Kreis Euskirchen – Es gab jetzt ein gutes Zeugnis für die Kreisverwaltung Euskirchen: Die unabhängigen Prüfer der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) haben die Finanzen des Kreises genau unter die Lupe genommen und besonders die „niedrige Belastung der kreisangehörigen Kommunen durch die Kreisumlage“ herausgestellt, wie der Kreis Euskirchen jetzt mitteilt. Dies wurde jüngst im Rechnungsprüfungsausschuss erlüutert. „Wir freuen uns, dass die Gemeindefreundlichkeit unserer Finanzpolitik der letzten Jahre einmal mehr auch von unabhängiger Seite gewürdigt wurde“, kommentierte Landrat Günter Rosenke den mehrere hundert Seiten umfassenden Prüfbericht.

Die GPA NRW überprüft regelmäßig, ob die Kreise, Städte und Gemeinden des Landes NRW „rechtmäßig, sachgerecht und wirtschaftlich handeln“. Die Untersuchung der Finanzen steht dabei im Vordergrund. Erstmals hat die GPA in der aktuellen Prüfung auch die Personalsituation umfassend analysiert. Der „Blick über den eigenen Tellerrand“, also der Vergleich der Kommunen untereinander anhand von Kennzahlen, soll dazu dienen, sich mit anderen zu messen und zu schauen, in welchen Bereichen man mehr oder weniger Gelder einsetzt als andere. Geprüft wird, ob sich haushaltswirtschaftliche Risiken abzeichnen und welche Konsolidierungsmöglichkeiten vorhanden sind.

Der Kreis Euskirchen kann laut der Experten auf eine durchaus zufriedenstellende Haushaltssituation verweisen. In den Jahren 2010 bis 2013 konnten positive Jahresergebnisse erzielt werden, in den folgenden Jahren wurde bzw. wird die Ausgleichsrücklage in Anspruch genommen, um die Kommunen zu entlasten. Da sich die Finanzkraft der Städte und Gemeinden laut GPA auf unterdurchschnittlichem Niveau bewege, reagiere der Kreis richtigerweise mit entsprechender Rücksichtnahme, indem er zum Beispiel seine Ausgleichsrücklage abbaut, wobei die GPA eine etwaige weitere Reduzierung des Eigenkapitals als „nicht opportun“ bezeichnet.

Die Untersuchung des Umlagebedarfs und des Umlagevolumens mündet in der Feststellung der GPA, dass der Umlagebedarf sehr niedrig sei und „die Belastung der kreisangehörigen Kommunen durch die Kreisumlage entsprechend gering“ ausfalle.

So finanziert sich der Kreis: Er verfügt über keine eigenen Steuereinnahmen, sondern partizipiert am Steueraufkommen seiner Städte und Gemeinden. Dazu erhebt der Kreis Umlagen, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Dass diese Umlagen vergleichsweise gering ausfallen, überrascht Kreiskämmerer Ingo Hessenius nicht: „Sowohl beim Umlagesatz als auch beim Aufkommen der Allgemeinen Umlage weisen die Statistiken seit längerer Zeit aus, dass sich der Kreis Euskirchen im unteren Bereich in NRW befindet. Die Untersuchung der GPA bestätigt die bisherigen Erkenntnisse.“

Fazit von Landrat Rosenke: „Dass Kreistag und Kreisverwaltung bestrebt sind, die Umlagen möglichst gering zu halten, ist ja kein Geheimnis. Ich freue mich, dass der Erfolg unserer gemeinsamen Bestrebungen durch die Analyse der externen Fachleute der GPA bestätigt wird. Dennoch ruhen wir uns nicht auf unseren Lorbeeren aus, sondern setzen auch weiterhin unsere Bemühungen fort, die Umlagen niedrig zu halten.“

(epa)

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