Führt die LKW-Maut zu steigenden Abfallgebühren?

Landrat Rosenke fordert, dass Müllfahrzeuge von der Mautpflicht befreit werden 

LLandrat Günter Rosenke betont, dass es beim Mülltransport keine Alternative zur Straße gebe. Archivbild: Wolfgang Andres / Kreis Euskirchen
Landrat Günter Rosenke betont, dass es beim Mülltransport keine Alternative zur Straße gebe. Archivbild: Wolfgang Andres / Kreis Euskirchen

Kreis Euskirchen – Die blauen Kontrollsäulen bei Wißkirchen, Schwerfen und anderen Orten im Kreis Euskirchen sind nicht zu übersehen: Seit dem 1. Juli gilt die Mautpflicht für Lastwagen ab 7,5 Tonnen nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf Bundesstraßen. Das bedeutet, dass auch Müllfahrzeuge erfasst und damit zur Kasse gebeten werden. Landrat Günter Rosenke plädiert nun dafür, dass „alle Fahrzeuge, die für die Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben eingesetzt werden, von der Mautpflicht befreit werden.“

Zunächst galt die Maut nur auf Autobahnen, neuerdings auch auf Bundesstraßen und ab dem 1.1.2019 steht eine Gebührenerhöhung an: „Dies wird zwangsläufig Auswirkungen auf die Höhe der Abfallgebühren zu Lasten der Verbraucher haben“, schreibt Rosenke in einem Brief an die hiesigen Bundestagsabgeordneten. Deshalb sollten diese Fahrzeuge „im Allgemeinwohlinteresse von der  Mautpflicht generell ausgenommen werden.“

Das mit der Mautpflicht verfolgte Ziel, den Gütertransport auf die Schiene bzw. auf das Wasser zu verlagern, sei beim Abfalltransport „weder möglich noch sinnvoll“. Es gebe schlicht keine Alternative zum Transport auf der Straße, so dass eine Lenkungswirkung durch die Maut schon rein technisch ausgeschlossen sei. „Die Abfallentsorgung muss auch gerade in ländlichen Regionen bei Grundstücken, die an einer mautpflichtigen Straße liegen, gewährleistet werden.“ Eine Verlagerung des Verkehrs auf Stadt- und Kreisstraßen führe – wenn überhaupt möglich – nur zu noch höheren Umweltbelastungen. Zudem gebe es für viele Fahrzeuge des kommunalen Fuhrparks derzeit noch keine umweltschonenden Alternativmodelle, mit denen sich die Mautlast senken ließ.

Nicht zuletzt habe der Bund bestimmte kommunale Dienstleistungen von der Mautpflicht ausgenommen, etwa Fahrzeuge des Winterdienstes oder der Straßenunterhaltung. „Warum der eine Bereich kommunaler Pflichtaufgaben von der Maut befreit ist, andere jedoch hiermit belastet werden“, sei nicht nachvollziehbar, so Rosenke.

Der Euskirchener Landrat bittet daher die hiesigen Bundestagsabgeordneten, ihren Einfluss in Berlin geltend zu machen. Derzeit prüft die Bundesregierung auf Bitten des Bundesrates, ob die Abfallfahrzeuge von der Maut ausgenommen werden können.  (eB)

 

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