Corona: Hotline für Kita-Eltern im Kreis Euskirchen

Kitas sind ab Montag weiterhin geöffnet, dort dürfen aber nur Kinder bestimmter Berufsgruppen betreut werden

Die Kreisverwaltung hat eine Hotline und E-Mail-Adresse eingerichtet, bei der sich Eltern von Kitakindern mit Fragen zur Betreuungsproblematik durch die Corona-Krise melden können. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Die Kreisverwaltung hat eine Hotline und E-Mail-Adresse eingerichtet, bei der sich Eltern von Kitakindern mit Fragen zur Betreuungsproblematik durch die Corona-Krise melden können. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Kreis Euskirchen – Die Kreisverwaltung hat nach dem Beschluss der Landesregierung von Freitag sofort und auch für das Wochenende eine Hotline und E-Mail-Adresse eingerichtet, bei der sich Eltern von Kitakindern mit Fragen zur Betreuungsproblematik durch die Corona-Krise melden können. „Und das tun sie auch“, so Kreispressesprecher Wolfgang Andres, „allein am Samstag haben wir rund 200 Anrufe erhalten, bei denen in den allermeisten Fällen Verständnis für die jetzt angeordneten Maßnahmen geäußert wurde.“ Es seien vielfach Härtefälle vorgetragen worden (gerade neue Arbeitsstelle, Probezeit läuft noch, Angst vor Entlassung usw.). Wie erwartet gab es auch viele Fragen zur finanziellen Absicherung. Andres: „Meine Kollegen haben wo immer möglich Antworten gegeben. Allerdings ist vieles im Detail noch ungeklärt, Zweifelsfälle werden wir so schnell wie möglich klären.“

Wichtig ist: Die Kitas sind ab Montag weiterhin geöffnet. Dort dürfen aber nur Kinder bestimmter Berufsgruppen betreut werden. Andres: „Ganz wichtig: In diesen Fällen müssen beide Elternteile zu diesen »besonderen« Berufsgruppen gehören! Und dieser Personenkreis braucht auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers.“

Auf dem Internetauftritt www.kreis-euskirchen.de ist sowohl der diesbezügliche Erlass der Landesregierung wie auch eine FAQ-Liste dazu veröffentlicht. Die Hotline ist auch an den kommenden Werktagen besetzt (Tel. 0 22 51 / 15-155 von 9 bis 15 Uhr oder E-Mail an kitaeltern@kreis-euskirchen.de). Das Gesundheitsamt bittet ausdrücklich darum, dass die Großeltern oder ältere/chronisch kranke Personen jetzt keinesfalls in der Kinderbetreuung aushelfen sollten! Es geht jetzt ausschließlich darum, die Ausbreitung der Virusinfektion zu verlangsamen. Gerade in Kitas und entsprechenden Einrichtungen gibt es ein hohes Risiko, dass sich Infektionen innerhalb der Einrichtungen verbreiten und diese dann nach Hause in die Familien getragen werden.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:

Sind die Kinderbetreuungseinrichtungen ab Montag, 16. März, geschlossen?

Nein, die Einrichtungen sind regulär geöffnet, dürfen aber nur noch Kinder betreuen, deren Eltern die Betreuung nicht selber regeln können und in besonderen Berufsgruppen tätig sind. Für alle anderen Kinder besteht ein Betretungsverbot.

Wer gehört denn zu den Berufsgruppen, für die ein Betreuungsangebot aufrecht erhalten bleibt?

Die betreffenden sogenannten „Schlüsselpersonen“ sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere:

Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Ich selber arbeite in der Krankenpflege, mein Mann ist Gärtner: können wir unser Kind in die KiTa / zur Tagespflegestelle bringen?

Nein, es müssen beide versorgenden Elternteile zu dem Personenkreis der „Schlüsselpersonen“ gehören.

Wie weisen wir denn nach, dass wir zu dem besonderen Personenkreis gehören?

Die Arbeitgeber werden eine Bescheinigung ausstellen müssen, wonach die Beschäftigung der betreffenden Eltern die Voraussetzungen erfüllen. Ein entsprechendes Muster wird aktuell vom Ministerium erarbeitet. Die Bescheinigung muss spätestens bis Mittwoch, dem 18.03.2020 in der Betreuungseinrichtung vorliegen

Was ist, wenn weder wir noch der Arbeitgeber sicher ist, ob wir dazu gehören?

In Zweifelsfällen wenden sich Eltern und Arbeitgeber an die telefonische Hotline (0 22 51/15-155, Mo. – Fr. 9 Uhr bis 15 Uhr)

Können wir die Kinder von Freunden und/oder Verwandten betreuen lassen?

Im Grundsatz können Eltern natürlich in voller Verantwortung die Betreuung so regeln, wie sie es für richtig erachten. Von der Betreuung durch besonders gefährdete Personen (z.B. chronisch kranke oder ältere Menschen) wird dringend abgeraten.

Wir gehören nicht zu den „Schlüsselpersonen“: Wer kommt für die Einkommensverluste auf, die uns durch die Betreuungslücke entstehen?

Die Frage ist sehr komplex und kann von unseren Mitarbeitenden nicht beantwortet werden.

Was ist mit den Elternbeiträgen: entfallen die für die Zeit?

Diese Frage soll schnellstmöglich geklärt werden.

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