Kreis Euskirchen setzt auf mehr Sicherheit und verzichtet auf Schließungen

Landrat Markus Ramers: „Mit tagesaktuellem negativem Schnelltest-Ergebnis ist der Besuch im Einzelhandel, im Museum oder das Sporttreiben von maximal 20 Kindern wie bisher möglich.“

Mit einer online übertragenen Rede eröffnete Landrat Markus Ramers die Informationsveranstaltung zum Kreishaushalt 2021. Foto: W. Andres / Kreisverwaltung
Landrat Markus Ramers setzt auf mehr Sicherheit statt auf Schließungen. Archivbild: Wolfgang Andres / Kreisverwaltung

Kreis Euskirchen – Ein negativer Corona-Schnelltest soll im Kreis Euskirchen weiterhin die Nutzung von Angeboten im Handel und im Dienstleistungsbereich ermöglichen. Dies regelt eine Allgemeinverfügung, die der Kreis Euskirchen in Abstimmung mit dem Land NRW erlassen hat und die ab Montag, 29. März, in Kraft tritt.

Aufgrund der jüngsten Fassung der Corona-Schutzverordnung hatte das NRW-Gesundheitsministerium am Freitagabend die so genannte „Corona-Notbremse“ für 31 Kreise und kreisfreie Städte angeordnet, die seit mindestens drei Tagen eine 7-Tage-Inzidenz über 100 haben. Diese „Corona-Notbremse“ greift auch im Kreis Euskirchen und beinhaltet neben strengeren Kontaktbeschränkungen eine Rückkehr zu den strengeren Regeln für Einzelhandels- und Dienstleistungsbereiche. Zahlreiche Geschäfte müssten demnach schließen.

Das Ministerium hat jedoch die Möglichkeit eröffnet, dass die betroffenen Kreise im Einzelfall und in Abstimmung mit dem Ministerium Allgemeinverfügungen mit kreisspezifischen Regelungen erlassen, wenn vor Ort ein flächendeckendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen vorliegt. Dies ist im Kreis Euskirchen mit rund 50 Testzentren der Fall.

„Somit hat die Kreisverwaltung noch am späten Freitagabend eine Allgemeinverfügung erlassen, die mit dem Land NRW abgestimmt wurde. Diese Allgemeinverfügung sieht vor, dass die Nutzung der entsprechenden Angebote von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Corona-Schnelltests abhängig ist. Die Notbremse wird also in bestimmten Bereichen um die Möglichkeit erweitert, sich mit verbindlichen Schnelltests Zutritt zu Geschäften etc. zu verschaffen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises Euskirchen.

Dazu Landrat Markus Ramers: „Mit tagesaktuellem negativem Schnelltest-Ergebnis ist der Besuch im Einzelhandel, im Museum oder das Sporttreiben von maximal 20 Kindern wie bisher möglich.“

Anders als vielfach behauptet oder vorgeworfen, seien das bei weitem keine Lockerungen. „Im Gegenteil: Ein negativer Schnelltest wird verbindlich für Bereiche, in denen das bisher nicht der Fall war. Dies bringt mehr, nicht weniger Sicherheit. Die Alternative wäre eine komplette Schließung des Einzelhandels und anderer Einrichtungen gewesen. Über 50 Schnelltest-Stellen kreisweit bieten uns die Möglichkeit, mehr Sicherheit ohne komplette Schließung zu gewährleisten“, so der Landrat. (epa)

Die ganze Allgemeinverfügung können Sie hier nachlesen.

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