Bahnübergang Sötenich zwei Tage gesperrt

Straße soll einen „sanften“ Übergang erhalten

Im Kreis Euskirchen werden mehrere Straßen saniert. Symbolbild: Michael Thalken/Eifeler Presse Agentur/epa
Bahnübergang in Sötenich wird vom 6. bis zum 8. Juli gesperrt. Symbolbild: Michael Thalken/Eifeler Presse Agentur/epa

Kall-Sötenich – Wie der Kreis Euskirchen mitteilt, sollen die Anfang April frostbedingt verschobenen Sanierungsarbeiten am Bahnübergang in Sötenich nun vom 6. bis zum 8. Juli 2021 erfolgen. Um den engen Zeitrahmen einhalten zu können, finden die Arbeiten auch in den Abend- und Nachtstunden statt.

Wie Pascal Dreßen vom Ordnungsamt der Gemeinde Kall berichtet, soll die Fahrbahnerhöhung am Bahnübergang soweit wie möglich verschwinden. Weil die Bahnstrecke in Höhe des Bahnübergangs als Kurve verläuft, liegen die Außengleise aus Sicherheitsgründen erhöht. Mit dieser Gleisneigung wird verhindert, dass der Zug während der Fahrt nach außen hin entgleist. Fahrzeuge, die diesen Bahnübergang passieren, mussten daher bislang über eine Straßenerhebung fahren. Dies hatte unter anderem zur Folge, dass einige Sattelauflieger und landwirtschaftliche Geräte dort aufsetzten.

Die Bahn möchte nun die Gleisneigung im Rahmen von Instandsetzungsarbeiten auf ein Minimum reduzieren. Ganz verschwinden wird die Straßenerhebung dadurch aber nicht. Aus diesem Grund soll auch die Fahrbahnoberfläche baulich so hergerichtet werden, dass es einen möglichst „sanften“ Übergang gibt.

Der Bahnübergang wird im Zuge der Bauarbeiten 48 Stunden lang vollgesperrt sein (nur für Fußgänger wird ein Überweg sichergestellt), Umleitungen werden eingerichtet und ausgeschildert. Da zur selben Zeit ist auch die Landstraße 22 zwischen Krekel und Steinfeld wegen Sanierungsarbeiten gesperrt ist, muss die Umleitungsstrecke in dem Bereich über Marmagen führen.

Bürgermeister Hermann-Josef Esser bittet auch ortskundige Bürger etwa aus Sistig und Rinnen ausdrücklich darum, die offiziellen Umleitungsstrecken zu nutzen und aus Rücksicht auf die Anwohner besonders auf die Abkürzung Am Hüttengraben/Bendenstraße zu verzichten. Diese Anliegerstraßen sind auch bautechnisch nicht dafür ausgelegt, den Umleitungsverkehr einer Landstraße aufzunehmen. (eB)

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