Rufbereitschaft: Fünf Kommunen in einem Boot

Die Gemeinden Kall, Blankenheim, Hellenthal, Nettersheim und dieStadt Schleiden teilen sich im Wochen-Rhythmus die Rufbereitschaft der Ordnungsämter – Bürgermeister Esser: „Ein Vorteil für alle Beteiligten“

Harald Heinen (links) und Pascal Dreßen sind in der Gemeinde Kall für Sicherheit und Ordnung zuständig. Sie begrüßen den Beitritt der Gemeinde Nettersheim zur interkommunalen Rufbereitschaft. Foto: Reiner Züll
Harald Heinen (links) und Pascal Dreßen sind in der Gemeinde Kall für Sicherheit und Ordnung zuständig. Sie begrüßen den Beitritt der Gemeinde Nettersheim zur interkommunalen Rufbereitschaft. Foto: Reiner Züll

Kall – „In diesem Tätigkeitsbereich bietet sich eine interkommunale Zusammenarbeit ganz besonders an, denn sie ist von Vorteil für alle Beteiligten“, freut sich Kalls Bürgermeister Hermann-Josef Esser über die erweiterte Kooperation bezüglich der Rufbereitschaft der kommunalen Ordnungsämter außerhalb der normalen Geschäftszeit im Südkreis Euskirchen.
Nach den Kommunen Blankenheim, Kall, Hellenthal und Schleiden, die die Rufbereitschaft der Ordnungsämter innerhalb der interkommunalen Zusammenarbeit schon seit dem Jahr 2013 erfolgreich praktizieren, hat sich zum 1. Januar dieses Jahres auch die Gemeinde Nettersheim dieser Kooperation angeschlossen. Noch vor Jahresende hatten alle bisher beteiligten Kommunen dem Beitritt der Gemeinde Nettersheim zugestimmt.
Laut Gesetz sind die örtlichen Ordnungsämter für die Abwehr von Gefahren zuständig, und das rund um die Uhr. In die Rufbereitschaft fallen dabei Aufgaben, die sich außerhalb der regulären Dienstzeiten ergeben und die zur Aufrechterhaltung der örtlichen Sicherheit und Ordnung unaufschiebbar sind. Auch die Unterbringung von Obdachlosen oder die Versorgung von Fundtieren sind feste Bestandteile ihrer Tätigkeit im Rahmen der Rufbereitschaft. Auch wenn Bomben oder sonstige Kriegs-Sprengstoffe gefunden werden, ist das Ordnungsamt involviert.

Pascal Dreßen vom Kaller Ordnungsamt mit einem eher seltenen Fund-Tier. Der Kranich hatte sich in ein eingezäuntes Gehölz manövriert und konnte ohne Hilfe nicht mehr starten. Foto: Reiner Züll
Pascal Dreßen vom Kaller Ordnungsamt mit einem eher seltenen Fund-Tier. Der Kranich hatte sich in ein eingezäuntes Gehölz manövriert und konnte ohne Hilfe nicht mehr starten. Foto: Reiner Züll

Aufgrund der gleichen Aufgabenstellung und der damit für jede einzelne Kommune personalintensiven Tätigkeit, hatten sich die Gemeinden Blankenheim, Kall und Hellenthal sowie die Stadt Schleiden 2013 dazu entschlossen, die Pflicht der Rufbereitschaft gemeinsam im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zu erfüllen. Fortan wechselte die Rufbereitschaft im Wochen-Rhythmus, so dass die Anzahl der Bereitschaftswochen jeder einzelnen Kommune erheblich reduziert wurde.
Im Herbst vergangenen Jahres äußerte die Gemeinde Nettersheim den Wunsch, sich dieser interkommunalen Rufbereitschaft anzuschließen. Diesem Wunsch kamen Blankenheim, Hellenthal, Schleiden und Kall gerne nach, nicht zuletzt, weil sich die Anzahl der Bereitschaftswochen in den nunmehr fünf Kommunen mit insgesamt 48.100 Einwohnern nun weiter reduziert. Zudem habe der Verbund auch einen großen wirtschaftlichen Aspekt, weil Personalkosten eingespart würden, was wiederum zur weiteren Konsolidierung der Haushalte beitrage.
Die Anzahl der Bereitschaftswochen richtet sich nach der Einwohnerzahl der Kommunen. Für die Gemeinde Kall mit 11.100 Einwohnern bedeutet das, dass für die Ordnungsamts-Mitarbeiter Harald Heinen und Pascal Dreßen zwölf Bereitschaftswochen anfallen. Schleiden leistet 14, Blankenheim und Hellenthal je neun und Nettersheim acht.
Harald Heinen und dessen Kollege Pascal Dreßen appellieren an die Bürgerschaft, die Rufbereitschaft wirklich nur dann zu bemühen, wenn tatsächlich ein Notfall vorliege. Das gelte beispielsweise nicht im Falle einer nicht geleerten Mülltonne. Heinen betont: „Wir müssen erreichbar sein, wenn es um Leben und Tod geht“. Ein aufgefundener Hund oder eine zugelaufene Katze könnten auch meist bis zum nächsten Morgen warten; und auch ein falsch geparktes Auto sei kein Notfall.
Schwierige Einsätze des Ordnungsamtes, so Harald Heinen, seien zum Beispiel Zwangseinweisungen von psychisch kranken Menschen in Notsituationen. „Bei diesen Einweisungen greifen wir allerdings auch in die Grundrechte der Betroffenen ein“, ist sich Harald Heinen bewusst. In derartigen Fällen entscheide ein Richter innerhalb von 24 Stunden, ob die Maßnahme angemessen ist oder ob die Einweisungs-Verfügung aufgehoben wird.
„Seit zwei Jahren zählt auch Corona zum Tagesgeschäft“, berichtet Harald Heinen. Und auch die Flut im Juli beschere dem Amt noch immer unzählige Aufträge. Viele Verkehrsschilder seien zerstört und weggeschwemmt worden.
Auch für Nachbarschaftsbeschwerden oder Lärmbelästigungen sind Heinen und Dreßen tagsüber zuständig. Außerhalb der Dienstzeiten übernehme die Polizei allerdings diese Einsätze wegen der mangelnden Eigensicherung der kommunalen Ordnungskräfte. Denn schon zweimal, so Heinen, seien Mitarbeiter des Kaller Ordnungsamtes im Dienst tätlich angegriffen worden.
Der Rufbereitschaftsdienst beginnt montags bis donnerstags um 16 Uhr, und freitags um 12.30 Uhr. Er endet jeweils morgens um 17.30 Uhr. An Wochenenden und Feiertagen steht die Rufbereitschaft rund um die Uhr zur Verfügung. In diesen Zeiten laufen die Anrufe bei den Leitstellen von Polizei (Notruf 110) und der Rettungsleitstelle (Notruf 112) auf, von denen sie an die diensthabenden Ordnungsbeamten der in dieser Woche zuständigen Kommune weitergeleitet werden. (Reiner Züll)

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