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„Mach’s jetzt“ – Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

 Netzwerk im Kreis Euskirchen für Sterbe- und Trauerbegleitung und Caritasverband Eifel bieten Infoveranstaltung in Schleiden an

Wer seinen Willen auch berücksichtigt wissen will, wenn er diesen nicht mehr äußern kann, sollte rechtzeitig eine Patientenverfügung erstellen. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Wer seinen Willen auch berücksichtigt wissen will, wenn er diesen nicht mehr äußern kann, sollte rechtzeitig eine Patientenverfügung erstellen. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Schleiden – Wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche und Bedürfnisse zu äußern, etwa infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung, müssen Angehörige und Ärzte Entscheidungen für den Betroffenen treffen. Ärzte müssen dann nach dem Grundsatz handeln, Leben zu erhalten und auf den Angehörigen lastet die Verantwortung schwer, im Sinne eines geliebten  Menschen zu entscheiden. Mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung ist es jedem möglich, den eigenen Willen verbindlich festzulegen. So soll sichergestellt werden, dass dieser im Ernstfall Berücksichtigung findet. „Mach’s jetzt“ – Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht weiterlesen

„Mach’s jetzt“ – Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

 Netzwerk im Kreis Euskirchen für Sterbe- und Trauerbegleitung und Caritasverband Eifel bieten Infoveranstaltung in Schleiden an

Wer seinen Willen auch berücksichtigt wissen will, wenn er diesen nicht mehr äußern kann, sollte rechtzeitig eine Patientenverfügung erstellen. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Wer seinen Willen auch berücksichtigt wissen will, wenn er diesen nicht mehr äußern kann, sollte rechtzeitig eine Patientenverfügung erstellen. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Schleiden – Wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche und Bedürfnisse zu äußern, etwa infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung, müssen Angehörige und Ärzte Entscheidungen für den Betroffenen treffen. Ärzte müssen dann nach dem Grundsatz handeln, Leben zu erhalten und auf den Angehörigen lastet die Verantwortung schwer, im Sinne eines geliebten  Menschen zu entscheiden. Mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung ist es jedem möglich, den eigenen Willen verbindlich festzulegen. So soll sichergestellt werden, dass dieser im Ernstfall Berücksichtigung findet. „Mach’s jetzt“ – Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht weiterlesen