Neue Reitregelung in NRW – In fünf Waldgebieten des Kreises Euskirchen gelten besondere Bestimmungen
Kreis Euskirchen – Seit Beginn des neuen Jahres ist eine neue Reitregelung in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Das neue Landesnaturschutzgesetz NRW erlaubt nach Paragraf 58 das Reiten im Wald vom Grundsatz her auf allen befestigten oder naturfesten Fahrwegen. Das gilt natürlich auch im Kreis Euskirchen. Allerdings gibt es hier fünf Waldgebiete, in denen seit dem 10. März eine Sonderregelung greift. Zunächst gilt: Der Gesetzgeber hat das Reiten im Wald insgesamt erweitert, und zwar auf „Fahrwege“. „Um Missverständnisse zu vermeiden, definiert der Kreis Euskirchen diese Fahrwege als befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege, die ganzjährig mit herkömmlichen – nicht geländegängigen – zweispurigen PKWs befahren werden könnten“, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Kreishaus. So solle ein „Begegnungsverkehr“ zwischen Reitern, Wanderern und anderen problemlos möglich sein. Reitwege: Gesetzgeber lockert die Zügel weiterlesen →
Neue Reitregelung in NRW – In fünf Waldgebieten des Kreises Euskirchen gelten besondere Bestimmungen
Kreis Euskirchen – Seit Beginn des neuen Jahres ist eine neue Reitregelung in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Das neue Landesnaturschutzgesetz NRW erlaubt nach Paragraf 58 das Reiten im Wald vom Grundsatz her auf allen befestigten oder naturfesten Fahrwegen. Das gilt natürlich auch im Kreis Euskirchen. Allerdings gibt es hier fünf Waldgebiete, in denen seit dem 10. März eine Sonderregelung greift. Zunächst gilt: Der Gesetzgeber hat das Reiten im Wald insgesamt erweitert, und zwar auf „Fahrwege“. „Um Missverständnisse zu vermeiden, definiert der Kreis Euskirchen diese Fahrwege als befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege, die ganzjährig mit herkömmlichen – nicht geländegängigen – zweispurigen PKWs befahren werden könnten“, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Kreishaus. So solle ein „Begegnungsverkehr“ zwischen Reitern, Wanderern und anderen problemlos möglich sein. Reitwege: Gesetzgeber lockert die Zügel weiterlesen →
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Kreis Euskirchen – Seit Beginn des neuen Jahres ist eine neue Reitregelung in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Das neue Landesnaturschutzgesetz NRW erlaubt nach Paragraf 58 das Reiten im Wald vom Grundsatz her auf allen befestigten oder naturfesten Fahrwegen. Das gilt natürlich auch im Kreis Euskirchen. Allerdings gibt es hier fünf Waldgebiete, in denen seit dem 10. März eine Sonderregelung greift. Zunächst gilt: Der Gesetzgeber hat das Reiten im Wald insgesamt erweitert, und zwar auf „Fahrwege“. „Um Missverständnisse zu vermeiden, definiert der Kreis Euskirchen diese Fahrwege als befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege, die ganzjährig mit herkömmlichen – nicht geländegängigen – zweispurigen PKWs befahren werden könnten“, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Kreishaus. So solle ein „Begegnungsverkehr“ zwischen Reitern, Wanderern und anderen problemlos möglich sein. Reitwege: Gesetzgeber lockert die Zügel weiterlesen →
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