Aktionswoche der Schuldnerberatung stellt Kinderrechte in den Mittelpunkt

Motto 2020: „Chancenlose Kinder? – Gutes Aufwachsen trotz Überschuldung!“

Die Caritas Eifel macht auf Kinderarmut aufmerksam und fordert ein Recht auf eine von Schuldenproblemen unbelastete Kindheit und Jugend. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Die Caritas Eifel macht auf Kinderarmut aufmerksam und fordert ein Recht auf eine von Schuldenproblemen unbelastete Kindheit und Jugend. Symbolbild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa

Schleiden – 21 Prozent aller Kinder in Deutschland sind arm, informiert eine Pressemitteilung des Caritasverbandes Schleiden. Besonders betroffen sind Kinder von alleinerziehenden Eltern, Kinder mit mehreren Geschwistern sowie Kinder von erwerbslosen Eltern. Familienarmut ist damit oft auch Kinderarmut. Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AGSBV) fordert im Rahmen ihrer diesjährigen bundesweiten Aktionswoche der Schuldnerberatung daher ein Kinderrecht auf eine von Schuldenproblemen unbelastete Kindheit und Jugend sowie gute Startbedingungen für ihre Zukunft. Die Mitarbeitenden der Schuldnerberatungsstellen des Caritasverbandes für die Region Eifel unterstreichen das Anliegen mit Beispielen aus der Beratungspraxis.

„Überschuldung ist eine belastende Situation, die schon ohne die aktuellen Einschränkungen durch Covid-19 herausfordernd ist“, betont Dorothea Gehlen, Schuldnerberaterin im Caritas-Zentrum Kall. „Kinder leiden in der jetzigen Situation sogar doppelt – sie können es nicht einordnen, wenn ihre Eltern viel öfter gereizt sind, weil es an Geld fehlt. Sie werden Zeuge von elterlichen Streitigkeiten und fragen sich, ob sie schuld daran sind“. Tatsächlich liege der Grund für das fehlende Geld jedoch oft am Unwissen darüber, welche finanziellen Hilfen der Familie überhaupt zustehen. Der Dschungel an Leistungen und die Zusammenhänge von Regelungen aus Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrechts seien selbst für Experten schwer nachvollziehbar. Selbstverständlich seien die Beratungsstellen beim Stellen diverser Anträge behilflich, aber: „Die Vorschriften müssten für Kinder und ihre Familien viel verständlicher und auch öffentlich bekannt sein“, fordert Gehlen.

Besonders hart treffe es Alleinerziehende, wenn das Geld für die Bedürfnisse der Kinder fehlt, ergänzt Kollege Norbert Telöken vom Beratungsbüro Schleiden und Simmerath: „So ist eine Mutter von drei Kindern in meine Beratung gekommen, die durch die Corona-Pandemie arbeitslos geworden ist. Bis entsprechende Sozialleistungen fließen, gehen häufig Monate ins Land. Da muss dann das Kindergeld herhalten, um die ausstehende Miete zahlen zu können.“ Zudem komme es regelmäßig zu Rückforderungsbescheiden vom JobCenter – diese richteten sich nicht nur an die Mutter, sondern auch an ihre minderjährigen Kinder. „Das führt dazu, dass die jungen Leute schon Schulden haben, wenn sie 18 Jahre alt werden“, beklagt Telöken. Er fordert das Recht auf schuldenfreies Erreichen der Volljährigkeit. Die Verschuldung von Minderjährigen gehöre im Sozialrecht vollständig abgeschafft.

„Um Kindern das Recht auf eine von Schuldenproblemen unbelastete Kindheit und Jugend zu gewährleisten und ihnen gute Startbedingungen für die Zukunft zu schaffen, bedarf es deutlicher Reformen“, schlussfolgert Andrea Zens vom Schuldnerberatungsbüro im Caritas-Zentrum Mechernich. Wenn auch das „Starke-Familien-Gesetz“ ein Anfang sei, um Familien mit niedrigem Einkommen zu unterstützen, so sei ein bedarfsgerechter Ausbau familien- und sozialpolitischer Leistungen wie den Mindestunterhalt, den Regelsatz für Kinder und Jugendliche in Grundsicherung und der Sozialhilfe dringend notwendig. Um ein gutes Aufwachsen von Kindern trotz Überschuldung der Eltern unterstützen zu können, brauche es vor allen Dingen eine gute Beratung: „Wir brauchen ein sozialrechtlich verankertes Recht auf kostenlose Schuldnerberatung für alle.“

(epa)

 

 

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