Betroffene können ein fast zinsloses Darlehen von bis zu 50.000 Euro in Anspruch nehmen – KSK-Vorstandsmitglied Holger Glück: „Wir wollen schnell und unbürokratisch helfen“
Kreis Euskirchen – Neben den 250.000 Euro an Soforthilfe für die Kommunen im Kreis, will die Kreissparkasse Euskirchen (KSK) jetzt auch den von der Flutkatastrophe betroffenen Privatkunden, Gewerbetreibenden und Unternehmen rasch und unbürokratisch unter die Arme greifen. „Wir haben dafür quasi über Nacht den Sofortkredit »Flutkatastrophe« ins Leben gerufen“, berichtet KSK-Vorstandsmitglied Holger Glück. Dabei handele es sich um ein nahezu zinsloses Darlehen. „Zu 0,01 Prozent Zinsen und mit einer Laufzeit von bis zu sieben Jahren können von der Flut Betroffene einen Kredit von bis zu 50.000 Euro beantragen“, so Glück.
Selbstverständlich sei jederzeit eine Sondertilgung möglich. „Verwendet werden kann das Geld zum Beispiel für Renovierungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie Entsorgungskosten“, berichtet Glück weiter. Ein Verwendungsnachweis sei nicht erforderlich. Auch einen Schadensnachweis benötige man nicht. Dieses Angebot gilt bis auf Weiteres.
„Wir möchten unbürokratisch und schnell helfen, daher geht der Sofortkredit »Flutkatastrophe« bereits am Mittwoch, 21. Juli, an den Start“, so das KSK-Vorstandsmitglied.
Wer derzeit keine Möglichkeit habe, eines der noch intakten KSK-Beratungscenter aufzusuchen, der könne auch über die KSK-Internetfiliale oder über das S-Dialog-Center (montags bis freitags, 8 bis 19 Uhr; Telefon: 02251/170) den Kredit beantragen. „Wir benötigen lediglich, sobald die Kreditnehmer dazu wieder in der Lage sind, eine Unterschrift“, sagt Holger Glück.
Alle relevanten Informationen zum Sonderkreditprogramm sowie zu den Öffnungszeiten der KSK-Beratungscenter und der Möglichkeit zu spenden, findet man unter: ksk-eu.de/flutkatastrophe
Eifeler Presse Agentur/epa