Arbeiten am Hochwasserschutzkonzept an Urft und Olef schreiten voran

Bereits im April 2022 hat laut WVER eine Serie an Direktmaßnahmen-Workshops zur Festlegung von ersten, zeitnah durchführbaren Maßnahmen stattgefunden

Beispiel für eine mögliche Schutzmaßnahme: Errichtung eines so genannten Hochwasserrückhaltebeckens. Eine Fläche, durch die ein Gewässer fließt, wird eingedeicht und mit einem Auslaufbauwerk versehen. Bei heftigem Zufluss wird durch das Bauwerk nur eine gedrosselte Menge Wasser herausgelassen, die für den Unterlauf unschädlich ist. Der Rest des Wassers wird im Becken gestaut und fließt nach Ende des Regenereignisses nach und nach ab. Die Becken können entsprechend der Bedürfnisse, einer passenden Fläche und der Flächenverfügbarkeit dimensioniert werden. Das hier abgebildete Becken befindet sich in Uetterath im Kreis Heinsberg. Bild: Marcus Seiler/WVER
Beispiel für eine mögliche Schutzmaßnahme: Errichtung eines so genannten Hochwasserrückhaltebeckens. Eine Fläche, durch die ein Gewässer fließt, wird eingedeicht und mit einem Auslaufbauwerk versehen. Bei heftigem Zufluss wird durch das Bauwerk nur eine gedrosselte Menge Wasser herausgelassen, die für den Unterlauf unschädlich ist. Der Rest des Wassers wird im Becken gestaut und fließt nach Ende des Regenereignisses nach und nach ab. Die Becken können entsprechend der Bedürfnisse, einer passenden Fläche und der Flächenverfügbarkeit dimensioniert werden. Das hier abgebildete Becken befindet sich in Uetterath im Kreis Heinsberg. Bild: Marcus Seiler/WVER

Kreis Euskirchen – „Für einen effektiven Hochwasserschutz muss ein Gewässer ganzheitlich, von der Quelle bis zur Mündung betrachtet werden“, erläutert das Team um Dr. Joachim Reichert, Vorstand des WVER, im gemeinsamen Gespräch zwischen den Kommunen und dem Wasserverband Eifel-Rur (WVER). Vor diesem Hintergrund schlossen die Kommunen Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim und Schleiden in Zusammenarbeit mit dem Kreis Euskirchen und dem WVER eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Erarbeitung eines interkommunalen Hochwasserschutzkonzeptes. Das entstehende Konzept soll über das Land Nordrhein-Westfalen gefördert werden. Die Details der Förderung befinden sich momentan in der Abstimmung zwischen den Vertragspartnern und der Bezirksregierung Köln.

„Das formale Verfahren des Förderantrags benötigt wegen der verschiedenen behördlichen Abstimmungsaspekte viel Zeit“, so WVER-Pressesprecher Marcus Seiler. Die Erarbeitung des Hochwasserschutzkonzeptes selbst erfordere darüber hinaus einige Grundlagendaten. Um bereits parallel zur Antragsstellung einen Grundstein für das bevorstehende Konzept zu legen, seien in enger Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Köln bereits Risikogewässer festgelegt und vermessen worden. „Darüber hinaus wurden die Abflüsse des Hochwasserereignisses 2021 anhand von aktualisierten Rechenmodellen der Pegel an Urft und Olef ermittelt. Über eine Abschlussarbeit der RWTH Aachen wurden die Pegelabflüsse in einen historischen Kontext eingeordnet“, so Seiler weiter. In Folge würden diese zudem – in Kooperation mit der Bezirksregierung Köln und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) – statistisch ausgewertet. Die so gewonnenen Erkenntnisse bildeten im Rahmen des Hochwasserschutzkonzeptes das Fundament für die Dimensionierung von konkreten Maßnahmen.

„Als Teil des ganzheitlichen Hochwasserschutzkonzepts können auch kleinere, lokal wirksame Direktmaßnahmen, die den Hochwasserschutz nachhaltig verbessern, definiert werden“, heißt es weiter. Unter diesem Aspekt habe bereits im April 2022 eine Serie an Direktmaßnahmen-Workshops zur Festlegung von ersten, zeitnah durchführbaren Maßnahmen stattgefunden. „Mit Unterstützung verschiedener Fachexpertinnen und Fachexperten wurden hier 37 mögliche Vorhaben identifiziert, von denen sich bereits einige in Beantragung und Planung durch die jeweiligen Kommunen befinden“, so Seiler abschließend. (eB/epa)

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